Vorwurf: Meineid im Zusammenhang mit Darlehen für sächsischen Wahlkampf der AfD
Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014. Laut Staatsanwaltschaft soll sie gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hieß es.
Zwei Strafanzeigen bringen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Gang
Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte gegen die frühere AfD-Bundes- und Landesvorsitzende mehr als ein Jahr ermittelt. Ausgangspunkt waren widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden bereits im Mai 2017 eingestellt.Petry ohne Immunität
Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17.08.2017 einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der damaligen AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry hatte sich im Vorfeld auch selbst dafür ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie seinerzeit.