Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten dürfen für sechs Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen
Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen. Voraussetzung für die Fachkräftezuwanderung sollen eine qualifizierte Ausbildung und Deutschkenntnisse sein. Außerdem müssen die Ausländer während der Jobsuche ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Eine vergleichbare Regelung gibt es schon für Hochschulabsolventen. Eine "Zuwanderung in die Sozialsysteme" soll es ebenso wenig geben wie einen Rechtsanspruch auf Einreise. Das heißt, letztlich entscheidet die Botschaft, ob ein Visum erteilt wird. Die neue Möglichkeit soll auf fünf Jahre befristet werden.
Vorrangprüfung fällt weg
Wegfallen soll im Grundsatz die Vorrangprüfung, nach der Arbeitgeber zum Nachweis verpflichtet sind, keinen einheimischen Arbeitssuchenden zu finden. In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit soll sie wieder eingesetzt werden können.
Eingeschränkter "Spurwechsel" für geduldete Asylbewerber
Die Minister sagten, über den Begriff "Spurwechsel" sei nicht mehr gesprochen worden, stattdessen habe man eine pragmatische, lebensnahe Lösung gefunden. "Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest", heißt es in dem Eckpunktepapier. Für Menschen, die bereits mit Duldungsstatus im Land sind, soll es aber bundesweit geltende Regeln für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und eines sichereren Aufenthaltsstatus` geben. Bekommen können soll diesen, wer durch Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt sichert und gut integriert ist.