Springer und Ex-"Bild"-Chef Reichelt legen Arbeitsrechtsstreit bei

Der Medienkonzern Axel Springer und der frühere -“Bild“-Chef Julian Reichelt haben ihren arbeitsrechtlichen Streit auf Rückzahlung der millionenschweren Abfindung beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilte das Medienhaus in Berlin heute mit. Einzelheiten wurden nicht bekannt gemacht.

Reichelt musste im Herbst 2021 als Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevard-Zeitung “Bild“ gehen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen gewesen. Es hatte dazu auch konzerninterne Untersuchungen bei Springer gegeben. Der Journalist selbst hatte von einer “Schmutzkampagne“ gegen ihn gesprochen und Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen.

In dem arbeitsrechtlichen Verfahren hatte es im Juni am Arbeitsgericht einen ersten Gütetermin gegeben, um eine mögliche Einigung auszuloten. Damals hatten die Parteien aber gegensätzliche Positionen vertreten. Unabhängig von dem Arbeitsrechtsstreit laufen weiterhin die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin auf Grundlage einer Strafanzeige Springers gegen Reichelt wegen des Verdachts des Betrugs.

Streit nach "goldenem Handschlag"

Der jetzt beigelegte Streit betraf Vertragsverstöße. Der Journalist soll demnach Konzern-Informationen nach außen gegeben haben, obwohl man vereinbart habe, dass er diese mit seinem Weggang löscht. Stattdessen soll er sie einem konkurrierenden Verleger angeboten haben. Auf Grundlage der Vereinbarung sei ihm damals die Abfindung - nach früheren Gerichtsangaben zwei Millionen Euro - ausgezahlt worden. Reichelt hatte auf die Klage Springers mit einer Widerklage reagiert und seinerseits Forderungen gestellt.

Während es von Reichelt kein Statement zu der jetzt getroffenen Einigung gab, teilte Springer mit, dass man die außergerichtliche Einigung begrüße, da sie Kernanliegen der Klage erfülle und eine womöglich langfristige gerichtliche Auseinandersetzung erspare.

Bezüglich des Inhalts der Einigung habe man Vertraulichkeit vereinbart. Zudem hieß es: "Im Falle zukünftiger Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, der im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Julian Reichelt geschlossen wurde, oder gegen die jetzt erzielte Einigung behält sich Axel Springer vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten und Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen."

Redaktion beck-aktuell, 22. August 2023 (dpa).