AG Düsseldorf: “Sprayer von Zürich“ muss für Flamingo-Graffiti auf Hauswänden zahlen

Harald Naegeli, der berühmte “Sprayer von Zürich, muss wegen seiner Flamingo-Graffiti an Düsseldorfer Hauswänden zahlen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat das gegen ihn wegen Sachbeschädigung geführte Strafverfahren am 02.04.2019 gegen Geldauflagen eingestellt.

Künstler reagierte enttäuscht

So wurde der 79-Jährige zur Wiedergutmachung des Schadens der Hauseigentümer in Höhe von insgesamt fast 800 Euro und zur Zahlung von 500 Euro an ein Kinderhospiz verpflichtet. Naegeli reagierte enttäuscht: “Ich wollte ein Kunstwerk an Stelle des Geldes geben, aber im Kapitalismus zählt halt nur das Geld“, sagte der Schweizer. Für die Kunststadt Düsseldorf sei die Entscheidung "eine Peinlichkeit".

Naegeli sprühte Flamingos auf Hauswände

Zuvor hatte Naegeli zugegeben, an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie weiteren Häusern Flamingos aufgesprüht zu haben. Aus seiner Sicht sei dies keine Sachbeschädigung und nicht strafbar. Einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro hatte er nicht akzeptiert.

Redaktion beck-aktuell, 2. April 2019 (dpa).

Mehr zum Thema