Spottende Richter: BVerfG springt betroffenen Klägern bei

Landgerichts-Richter, die in der Verhandlungspause über den Beruf eines Klägers spotten und einem gegnerischen Verfahrensbeteiligten gute Tipps geben - das lässt am Bundesverfassungsgericht die Alarmglocken schrillen. Die Karlsruher Richter gaben nun einer Verfassungsbeschwerde der beiden Betroffenen statt, die zuvor am LG Hamburg erfolglos einen Befangenheitsantrag gestellt hatten. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, heißt es in der Entscheidung vom 30.09.2020. 

Richter-Gespräche heimlich aufgezeichnet

Geklagt hatten Mieter, die sich mit ihrer Vermieterin und dem Eigentümer einer anderen Wohnung im Haus vor dem Hamburger LG streiten. Die Gespräche in den beiden Sitzungspausen hatten sie heimlich aufgezeichnet. Mit den Niederschriften untermauerten sie ihren Antrag, den Vorsitzenden Richter und mehrere Mitglieder der zuständigen Kammer wegen Befangenheit auszutauschen.

LG hält Aufzeichnungen für nicht verwertbar

Am LG war dies jedoch abgelehnt worden. Die Mieter hätten heimlich geheime Beratungen der Richter aufgenommen. Das sei eine eklatante Verletzung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Die Aufzeichnungen seien deshalb nicht verwertbar.

Recht auf unabhängigen und unparteilichen Richter verletzt

Diese Entscheidung verletze jedoch die Kläger in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter, heißt es nun aus Karlsruhe. In den Sitzungspausen seien nach Angaben der Mieter auch Schüler, Jurastudenten und noch andere Personen mit im Saal gewesen. Wenn das stimme, könne es sich bei den belauschten Gesprächen unmöglich um richterliche Beratungen gehandelt haben. Dem hätte das LG nach Ansicht der Verfassungsrichter nachgehen müssen. Das muss jetzt in Hamburg nachgeholt werden.

BVerfG, Beschluss vom 30.09.2020 - 1 BvR 495/19

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2020 (dpa).