Richter-Gespräche heimlich aufgezeichnet
Geklagt hatten Mieter, die sich mit ihrer Vermieterin und dem Eigentümer einer anderen Wohnung im Haus vor dem Hamburger LG streiten. Die Gespräche in den beiden Sitzungspausen hatten sie heimlich aufgezeichnet. Mit den Niederschriften untermauerten sie ihren Antrag, den Vorsitzenden Richter und mehrere Mitglieder der zuständigen Kammer wegen Befangenheit auszutauschen.
LG hält Aufzeichnungen für nicht verwertbar
Am LG war dies jedoch abgelehnt worden. Die Mieter hätten heimlich geheime Beratungen der Richter aufgenommen. Das sei eine eklatante Verletzung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Die Aufzeichnungen seien deshalb nicht verwertbar.
Recht auf unabhängigen und unparteilichen Richter verletzt
Diese Entscheidung verletze jedoch die Kläger in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter, heißt es nun aus Karlsruhe. In den Sitzungspausen seien nach Angaben der Mieter auch Schüler, Jurastudenten und noch andere Personen mit im Saal gewesen. Wenn das stimme, könne es sich bei den belauschten Gesprächen unmöglich um richterliche Beratungen gehandelt haben. Dem hätte das LG nach Ansicht der Verfassungsrichter nachgehen müssen. Das muss jetzt in Hamburg nachgeholt werden.