Streit um Weiterleitung von Geschichten an Presse
Die 40-Jährige hatte Schadenersatz von der Ehefrau des Ex-Stürmerstars Wayne Rooney gefordert, nachdem diese ihrer einstigen Freundin vorgeworfen hatte, private Geschichten der Klatschpresse erzählt zu haben. Es sei jedoch "wahrscheinlich", dass Vardys ehemalige Agentin die Geschichten über Rooney an eine Boulevardzeitung weitergereicht habe, hieß es in der Urteilsbegründung von Richterin Karen Steyn. Die Beweise hätten eindeutig gezeigt, dass Vardy von diesem Verhalten gewusst und es gebilligt habe. Sie habe ihre Mitarbeiterin auf Rooneys privates Instagram-Konto verwiesen, ihr Screenshots der Beiträge geschickt und auf Themen aufmerksam gemacht, die für die Klatschpresse interessant sein könnten.
"Wagatha Christie" mit kriminalistischem Spürsinn
Rooney hatte ihre Anschuldigungen über soziale Netzwerke öffentlich gemacht. Weil die 36-Jährige mit kriminalistischem Spürsinn vorging, um Vardy zu überführen, wurde sie von Medien "Wagatha Christie" getauft – ein Wortspiel aus der Abkürzung "wags" des englischen Begriffs für Spielerfrauen und dem Namen der Krimi-Autorin Agatha Christie.