In Thüringen wird die AfD nach dem vorläufigen Endergebnis 32 Parlamentssitze bei insgesamt 88 Sitzen erreichen und damit über eine Sperrminorität verfügen, für die sie mehr als ein Drittel der Sitze benötigt. In Sachsen teilte die Landeswahlleitung am Montag mit, aufgrund eines Softwarefehlers sei zunächst eine falsche Sitzverteilung veröffentlicht worden. Die Sitzverteilung sei nun korrigiert worden. Demnach bekommen die Grünen und die SPD je einen Sitz mehr, die CDU und die AfD je einen Sitz weniger als zunächst angegeben.
Die CDU kommt damit auf 41 Mandate, die AfD auf 40, das ist einer zu wenig für eine Sperrminorität, da es im Landtag insgesamt 120 Sitze gibt.
Mit einer Sperrminorität kann eine Partei bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter entschieden werden müssen, verhindern. In Sachsen und Thüringen werden zudem wie auch in anderen Bundesländern Verfassungsrichter und die Spitzen der Landesrechnungshöfe mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Solche Posten können in Thüringen künftig also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden. Zudem kann sich der Landtag nicht selbst auflösen, da auch das nur mit einer Zweidrittelmehrheit geht.
Der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zufolge können zudem der Parlamentspräsident und seine Stellvertreter nur von zwei Dritteln aller Abgeordneter abgewählt werden. Und Mitglieder des Richterwahlausschusses, der im Freistaat über die Berufung von Richtern auf Lebenszeit entscheidet, müssen mit zwei Dritteln der bei der Entscheidung im Plenum anwesenden Abgeordneten gewählt werden.
In Sachsen können unter anderem Vorsitzende einzelner Parlamentsausschüsse nur von mindestens zwei Dritteln des Parlaments abgesetzt werden. Hier besteht die Gefahr einer Blockade durch die AfD nun aber nicht.