SPD will Grundsatzentscheidungen bei Asylklagen ermöglichen

Die SPD will die Möglichkeiten für gerichtliche Grundsatzentscheidungen in Asylverfahren erweitern: Die Beteiligten sollen bei Eilverfahren von grundsätzlicher Bedeutung bis vor die Oberverwaltungsgerichte ziehen können. So sollen unter dem Strich die Verfahren insgesamt beschleunigt werden.

Entsprechender Antrag von Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg

"Für zügige Asylentscheidungen benötigen wir schnelle, verlässliche und rechtssichere Asylverfahren", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, der Deutschen Presse-Agentur. Am 06.07.2018 wollen Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg einen entsprechenden Antrag zur Reform des Asylprozessrechts in den Bundesrat einbringen. Wenn die Länder sich hinter die Initiative stellen, muss sich der Bundestag damit befassen.

Richterbund begrüßt geplante Neuregelung

Der Deutsche Richterbund befürwortet die Pläne. "Wir haben mittlerweile einen Flickenteppich in der Asyl-Rechtsprechung, etwa bei der Frage, wie die Sicherheitslage in bestimmten Herkunftsländern zu beurteilen ist oder ob ein Asylbewerber in Dublin-Fällen in den zuständigen EU-Staat überstellt werden darf", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. "Obergerichtliche Grundsatzentscheidungen könnten dazu beitragen, die Rechtsprechung zu vereinheitlichen. Das wäre sinnvoll, weil es Gerichtsentscheidungen für alle Beteiligten vorhersehbarer machen würde und damit für mehr Rechtssicherheit sorgt."

Bayern äußert sich kritisch

Bayern lehnt die Pläne ab. "Die Verwaltungsgerichte sind aktuell extrem mit Asylverfahren belastet", erklärte Staatsminister Florian Herrmann auf Anfrage. "Eine weitere Instanz, insbesondere bei Eilverfahren, würde die Verfahren verlängern statt zu verkürzen."

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2018 (dpa).