SPD für mil­de­re Hartz-IV-Sank­tio­nen für junge Men­schen

Die SPD hält eine Ent­schär­fung der Hartz-IV-Sank­tio­nen für junge Men­schen für ge­bo­ten. Grund­sätz­lich will sie aber – wie auch die Union – daran fest­hal­ten, dass die Be­zü­ge ge­kürzt wer­den, wenn Hartz-IV-Be­zie­her etwa Ter­mi­ne im Job­cen­ter nicht wahr­neh­men. "Ver­schärf­te Sank­tio­nen für junge Men­schen sind kei­nes­falls sinn­voll, aber eine ge­ne­rel­le Ab­schaf­fung von Sank­tio­nen halte ich für schwie­rig", sagte SPD-Frak­ti­ons­che­fin An­drea Nah­les der "Frank­fur­ter Rund­schau" (12.04.2018). Sie wolle aber am Prin­zip "For­dern und För­dern" fest­hal­ten. Uni­ons­frak­ti­ons­vi­ze Her­mann Gröhe (CDU) be­ton­te: "Wir hal­ten an den Sank­tio­nen im SGB II fest."

Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter will Hartz-IV-Sank­tio­nen über­prü­fen

Nah­les` Nach­fol­ger als Ar­beits­mi­nis­ter, Hu­ber­tus Heil (SPD), hat eine Prü­fung der Hartz-IV-Sank­tio­nen an­ge­kün­digt. Im Jahr 2017 war die Zahl der Sank­tio­nen um rund 13.700 auf knapp 953.000 ge­stie­gen. Die Sank­ti­ons­quo­te, also das Ver­hält­nis von ver­häng­ten Sank­tio­nen zu allen er­werbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten, lag je­doch un­ver­än­dert bei 3,1%. Heil sagte der Wo­chen­zei­tung "Die Zeit" (12.04.2018): "Ich halte es nicht für sinn­voll, dass – wie es der­zeit der Fall ist – für Jün­ge­re stren­ge­re Re­geln gel­ten als für Äl­te­re. Oder dass das Wohn­geld ge­kürzt wird und die Leute auf der Stra­ße ste­hen." Grund­sätz­lich seien Kür­zun­gen aber in Ord­nung, weil die Ge­sell­schaft für Un­ter­stüt­zung eine Ge­gen­leis­tung er­war­ten könne.

Sank­tio­nen bei Ju­gend­li­chen dras­tisch

Rund drei Vier­tel der Sank­tio­nen wer­den wegen Mel­de­ver­säum­nis­sen ver­hängt – wenn also bei­spiels­wei­se je­mand einen Ter­min beim Job­cen­ter ohne An­ga­be eines wich­ti­gen Grun­des nicht wahr­nimmt. Men­schen unter 25 Jah­ren sind von den Sank­tio­nen stär­ker be­trof­fen. Das Ge­setz sieht bei Ju­gend­li­chen be­reits beim ers­ten Ver­stoß, der über ein Mel­de­ver­säum­nis hin­aus­geht, eine 100%-ige Sank­ti­on der Leis­tung vor.

See­ho­fer gegen Auf­wei­chung der Sank­tio­nen

Nah­les hatte als Mi­nis­te­rin unter 25-Jäh­ri­ge nicht mehr stren­ger be­han­deln wol­len als Äl­te­re, war aber vor allem am Wi­der­stand Bay­erns ge­schei­tert. CSU-Chef Horst See­ho­fer hatte 2014 dazu ge­sagt: "Wir kön­nen jetzt nicht das tra­gen­de Ele­ment des For­derns von Ar­beits­lo­sen auf­wei­chen."

FDP gegen will­kür­li­che Er­hö­hung der So­zi­al­be­zü­ge

Ge­gen­wind bekam Heil für seine eben­falls in dem In­ter­view ge­mach­te An­kün­di­gung, eine Er­hö­hung der Hartz-IV-Be­zü­ge zu prü­fen. Der So­zi­al­ex­per­te der FDP-Frak­ti­on, Pas­cal Kober, mahn­te: "Eine will­kür­li­che Fest­le­gung der Re­gel­sät­ze, wie sie Hu­ber­tus Heil an­kün­digt, wurde in der Ver­gan­gen­heit be­reits vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mo­niert." Heil soll­te die Er­geb­nis­se der of­fi­zi­el­len Be­rech­nungs­grund­la­ge für Hartz, der Ein­kom­mens- und Ver­brauchs­stich­pro­be, die­ses Jahr ab­war­ten und fun­dier­te Sätze be­rech­nen, sagte Kober. Der­zeit liegt der Re­gel­satz für einen Al­lein­ste­hen­den bei 416 Euro im Monat.

FDP für gro­ß­zü­gi­ge­re Be­mes­sung der Zu­ge­winn­gren­zen

"Sinn­vol­ler als eine klei­ne Er­hö­hung der Re­gel­sät­ze wäre es, die Ein­kom­mens­mög­lich­kei­ten zu ver­bes­sern, also die Zu­ver­dienst­gren­zen gro­ß­zü­gi­ger zu be­mes­sen, damit Hartz-IV-Emp­fän­gern mehr vom selbst­ver­dien­ten Geld in der Ta­sche bleibt", for­der­te Kober. "Von 450 Euro blei­ben nur 170 Euro. Das ist zu wenig und nicht ge­recht." Eine li­nea­re­re Aus­ge­stal­tung der Zu­ver­dienst­gren­zen sei drin­gend not­wen­dig und fi­nan­zier­bar.

VdK für An­he­bung der Hartz-IV-Leis­tun­gen

Der So­zi­al­ver­band VdK Deutsch­land hin­ge­gen ver­langt spür­bar hö­he­re Hartz-Leis­tun­gen. "Die Er­hö­hung der Re­gel­sät­ze ist ein wirk­sa­mes Mit­tel im Kampf gegen Armut, da die bis­he­ri­gen Re­gel­sät­ze künst­lich klein­ge­rech­net sind und nicht das Exis­tenz­mi­ni­mum ab­de­cken", sagte VdK-Prä­si­den­tin Ul­ri­ke Ma­scher. "Bei kor­rek­ter Her­lei­tung der Re­gel­sät­ze müss­ten diese um circa 20% an­ge­ho­ben wer­den."

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2018 (dpa).

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