SPD-Fraktion im Landtag klagt gegen bayerisches Integrationsgesetz

Das von der CSU in Bayern gegen erbitterte Widerstände durchgesetzte Integrationsgesetz muss vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Die Landtags-SPD reichte am 02.05.2017 wie angekündigt Klage gegen das Gesetz ein – und griff dabei Staatsregierung und CSU mit scharfen Worten an. "Die CSU verordnet dem Freistaat Bayern eine Leitkultur und macht damit ein Stück weit aus unserem Land auch einen autoritären Bevormundungsstaat", kritisierte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher in München.

Sanktionen bei mangelnden Deutschkenntnissen

Die CSU hatte das Gesetz im Dezember 2016 im Landtag durchgedrückt – es wurde wegen langen Widerstands von SPD und Grünen aber erst nach einer nächtlichen Marathonsitzung beschlossen. Seit Anfang Januar 2017 gelten nun unter anderem folgende Regelungen: Migranten, die sich dem Erlernen der deutschen Sprache verweigern, müssen mit Sanktionen rechnen. Und wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, muss künftig an einem "Grundkurs" darüber teilnehmen – wenn er kein Bußgeld riskieren will.

SPD hält einige Regelungen für verfassungswidrig

Die SPD allerdings hält mindestens sechs Regelungen in dem neuen Gesetz für nicht mit der Bayerischen Verfassung vereinbar – und will diese nun vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen. Damit greife die SPD die Substanz des Gesetzes an, erklärte Rinderspacher. Konkret sieht die SPD schon durch die in Artikel eins verankerte Integrationspflicht die allgemeine Handlungsfreiheit und die Menschenwürde verletzt. Für verfassungswidrig hält sie zudem die Vorschrift, dass alle Kinder in Kindertageseinrichtungen "zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur erfahren" sollen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2017 (dpa).

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