SPD fordert Rechtsverschärfung nach Maskenaffäre

Angesichts der fragwürdigen Geschäfte von Bundestagsabgeordneten mit Corona-Masken hat die SPD die Union zu Gesetzesverschärfungen aufgefordert. So solle Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe eingestuft werden, heißt es in einem Zehn-Punkte-Plan der SPD-Bundestagsfraktion.

Union kündigte Verhaltenskodex an

"Die Maskenaffäre bei der Union muss rechtliche Konsequenzen haben, so wie wir sie seit langem schon von unserem Koalitionspartner fordern", sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Es geht eben nicht nur um Aufarbeitung der Einzelfälle und auch nicht um interne Compliance-Regeln im Sinne einer Art Selbstverpflichtung, wie sie die Union plant." Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatten einen Verhaltenskodex angekündigt, der über die rechtlichen Vorgaben hinausgeht. Nach Privatgeschäften mit Corona-Masken hatten der CDU-Politiker Nikolas Löbel und sein CSU-Kollege Georg Nüßlein ihre Parteien verlassen.

SPD für Verbot bezahlter Lobbytätigkeiten

Die SPD fordert ein Verbot bezahlter Lobbytätigkeiten neben dem Mandat, ein Verbot der Spendenannahme für Abgeordnete und eine genaue Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Der Umfang von Nebentätigkeiten soll angegeben werden müssen, ebenso Aktienoptionen sowie Unternehmensbeteiligungen ab 5% der Stimmrechte – nicht erst ab 25% wie heute. Parteispenden sollen auf jährlich maximal 100.000 Euro pro Spender begrenzt werden. Die Veröffentlichungspflicht der Spenden soll von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt werden. Treffen mit Lobbyisten sollen bei Gesetzgebungsvorhaben veröffentlicht werden.  

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2021 (dpa).