Spanische Regierung will Blockade der Ernennung von Richtern beenden

Die spanische Regierung will mit einer Gesetzesänderung die von der konservativen Opposition blockierte Erneuerung der Justizspitzen überwinden. Es geht um die Wahl von Mitgliedern des höchsten Gremiums der spanischen Justiz, des Richterwahlausschusses, wie die Zeitung “El País“ am 14.10.2020 berichtete. Für deren Wahl soll nach dem Willen der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez künftig die absolute Mehrheit der Abgeordneten ausreichend sein.

Opposition moniert "diktatorisches Verhalten"

Bisher müssen drei Fünftel zustimmen. Die größte Oppositionspartei, die konservative Volkspartei (PP), deren Zustimmung dann nicht mehr notwendig wäre, sprach von einem “diktatorischen Verhalten“ der Regierung. Dies ist einer der vielen Krisenherde der spanischen Innenpolitik. Die obersten Gerichte des Landes spielen eine immer wichtigere Rolle, weil sie in Kernfragen der Politik wie etwa dem Umgang mit katalanischen Separatisten oder in Korruptionsskandalen der Parteien oder auch der Monarchie das letzte Wort haben.

Richterwahlen durch bisheriges Prinzip der Drei-Fünftel-Mehrheit blockiert

Da eine Drei-Fünftel-Mehrheit seit Jahren nicht mehr zusammenkommt, ist der Richterwahlausschuss seit 2018 nur noch geschäftsführend im Amt, ernennt aber gegen den Willen der Regierung weiter Richter. Die Erneuerung des Gremiums, das in seiner jetzigen Zusammensetzung noch aus der Zeit der letzten konservativen PP-Regierung stammt, hatte auch schon die EU-Kommission angemahnt. Sánchez hatte sich lange vergeblich um einen Kompromiss mit PP-Chef Pablo Casado bemüht.

Befugnisse des Richterwahlausschusses sollen auf die reguläre Amtszeit begrenzt werden

Die Parteien der Koalitionsregierung, die sozialistische PSOE und das Linksbündnis Unidas Podemos, brachten nun einen Gesetzentwurf in das Parlament ein, mit dem die Auswahl von 12 der 20 Mitglieder des Richterwahlausschusses vereinfacht werden soll. Bei den restlichen 8 Mitgliedern schreibt die Verfassung eine Drei-Fünftel-Mehrheit vor. Der Entwurf sieht neben der Absenkung der erforderlichen Mehrheit vor, dass der Richterwahlausschuss nach Ablauf seiner jeweils fünfjährigen Amtszeit so lange keine neuen Richter ernennen darf, bis er vom Parlament neu gewählt wurde. Die Regierung hofft, die Gesetzesänderung in zwei Monaten durch das Parlament bringen zu können.

Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2020 (dpa).