Spanische Justiz kippt Corona-Abriegelung Madrids

In Spanien ist die umstrittene Zwangsabriegelung des Corona-Hotspots Madrid durch die Zentralregierung von der Justiz gekippt worden. Die Anordnung des Gesundheitsministeriums beschränke in unrechtmäßiger Form Grundrechte und -freiheiten, entschied das Oberlandesgericht der Region Madrid am 08.10.2020. Die zweiwöchige Absperrung der spanischen Hauptstadt und von neun weiteren Gemeinden im Großraum Madrid war am Abend des 02.10.2020 in Kraft getreten.

Zentralregierung kann Einspruch einlegen

Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso hatte sich der Anordnung gebeugt, aber Widerspruch eingelegt. Sie könnte die Absperrungen nun aufheben. Die Zentralregierung kann aber noch Einspruch gegen das Urteil einlegen. Gesundheitsminister Salvador Illa sagte in einer ersten Reaktion nur: "Wir werden die gerichtlichen Schritte beschließen, die die Gesundheit der Bürger am besten schützen."

Knapp 4,8 Millionen Menschen betroffen

Von den Absperrungen sind knapp 4,8 der 6,6 Millionen Einwohner der "Comunidad Autónoma" betroffen. Diese dürfen ihre jeweilige Wohngemeinde nur noch mit triftigem Grund verlassen – etwa, um zur Arbeit zu fahren oder den Arzt aufzusuchen. Besucher von außerhalb dürfen diese Städte nur in Ausnahmefällen betreten.

Regionalpräsidentin: Abriegelung kleinerer Bezirke ausreichend

Ayuso hatte geklagt, der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez führe einen "politischen Krieg" gegen ihre konservative Regierung und greife unrechtmäßig in Kompetenzen der Regionen ein. Vor der Zwangsabriegelung seien die Corona-Zahlen in ihrer Region unter anderem durch die Abriegelung kleinerer Bezirke deutlich besser geworden. In der Tat ging die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 14 Tagen von mehr als 800 auf aktuell 591 zurück.

Auch drei Provinzhauptstädte abgeriegelt

Gemäß der ministeriellen Anordnung soll es in Spanien immer dann Absperrungen geben, wenn in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern die 14-Tage-Inzidenz über 500 liegt, mindestens 10% aller Tests positiv ausfallen und die Intensivbetten zu mehr als 35% mit Covid-Patienten belegt sind. Wegen dieser Anordnung sind seit 07.10.2020 auch die Provinzhauptstädte León und Palencia in Kastilien und León nördlich von Madrid abgeriegelt.

Redaktion beck-aktuell, 8. Oktober 2020 (dpa).