Sitz im Europaparlament für vakant erklärt
Junqueras war im Mai trotz seiner damaligen Untersuchungshaft ins Europaparlament gewählt worden. Er durfte dann aber nicht aus der Haft, um den Eid auf die spanische Verfassung zu leisten, der nach nationalem Recht für Europaabgeordnete vorgeschrieben ist. Die spanische Wahlkommission hatte Junqueras' Sitz daraufhin für vakant erklärt.
EuGH: Aufhebung der Immunität hätte beantragt werden müssen
Der EuGH hatte geurteilt, dass die parlamentarische Immunität von Europaabgeordneten greife, sobald das Wahlergebnis verkündet sei. Die spanischen Behörden hätten demnach die Aufhebung der Immunität beantragen müssen, um Junqueras während der Parlamentssitzungen in Haft halten zu können. Spaniens Oberstes Gericht entschied nun aber, der Politiker sei rechtskräftig verurteilt und bleibe daher in Haft. Der Separatist war im Oktober zusammen mit mehreren Mitstreitern unter anderem wegen Aufruhrs zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er bei dem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017 eine Schlüsselrolle gespielt hatte. Er erhielt zudem ein Amtsverbot für die Dauer seiner Haft.
EU-Kommission reagiert zurückhaltend
"Es ist klar, dass alle Mitgliedsstaaten die Urteile des Gerichtshofs einhalten müssen", sagte ein Kommissionssprecher dazu am 10.01.2020. Zugleich erklärte die Behörde, die über die Einhaltung der EU-Verträge wachen muss, es sei nun in erster Linie an den nationalen Gerichten und dem Europaparlament, den Fall zu beurteilen. Kataloniens Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont und das frühere Kabinettsmitglied Toni Comín, die vor der spanischen Justiz nach Brüssel geflohen waren, können hingegen nächste Woche erstmals ihre Plätze im EU-Parlament einnehmen.