Das spanische Verfassungsgericht hat dem in Katalonien geplanten Unabhängigkeitsreferendum einen Riegel vorgeschoben. Die Richter setzten am 31.07.2017 in Madrid eine erst vergangene Woche vom katalanischen Regionalparlament beschlossene Reform wieder außer Kraft. Die aufgehobene Regelung sah vor, dass in Barcelona eine schnellere Verabschiedung des Referendumsgesetzes ohne die Notwendigkeit vorheriger Debatten möglich gewesen wäre. Die Separatisten planen das Referendum für den 01.10.2017.
Ministerpräsident schließt Durchführung eines Referendums kategorisch aus
Das Gericht in Madrid gab mit der Entscheidung einer Verfassungsklage der Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy statt. Rajoy hatte die Klage erst am 29.07.2017 in Madrid angekündigt und dabei betont, entgegen den Plänen der Regionalregierung von Carles Puigdemont werde es in Katalonien “auf keinen Fall“ ein Referendum geben. Puigdemont entgegnete später, die Abstimmung werde “so oder so“ stattfinden. Der konservative Rajoy hat schon mehrfach betont, die Abspaltung der wirtschaftsstärksten Region Spaniens werde unter keinen Umständen zugelassen. Auch das Verfassungsgericht untersagte mehrfach die Abhaltung eines Unabhängigkeitsreferendums. Eine Umfrage sah zuletzt keine Mehrheit für eine Abspaltung.
Redaktion beck-aktuell, 1. August 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-omline
Pascual/Castán, Katalonien und Spanien: Bruch oder Verfassungsreform?, DÖV 2016, 269
Hilpold, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, JuS 2013, 1081
Hofmeister, Was bedeutet Schottlands Unabhängigkeit für die Mitgliedschaft in der EU?, EuR 2013, 711
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