Das spanische Verfassungsgericht hat das für Herbst 2017 vorgesehene Unabhängigkeitsreferendum in der Region Katalonien untersagt. Ein entsprechender Beschluss des katalanischen Parlaments sei von den Richtern einstimmig außer Kraft gesetzt worden, teilte das Gericht am 14.12.2016 in Madrid mit.
Katalonischen Staatsorganen wurden strafrechtliche Konsequenzen angedroht
Der katalanische Regierungschef Carles Puigdemont und die Präsidentin des Regionalparlaments in Barcelona, Carme Forcadell, wurden unter Androhung auch strafrechtlicher Konsequenzen aufgefordert, sich an die nationalen Gesetze zu halten. Das Parlament in Barcelona hatte den Beschluss zur Durchführung einer Befragung über die Trennung von Spanien ungeachtet des Widerstandes der Zentralregierung und früherer Verbote des Verfassungsgerichts im Oktober verabschiedet. Puigdemont hatte gesagt, Katalonien werde sich auch von einem "Nein" Madrids nicht stoppen lassen. "Referendum oder Referendum", rief er.
Zentralregierung will Abtrennung Kataloniens von Spanien nicht zulassen
Die konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy betonte mehrfach, man werde eine Abtrennung der wirtschaftsstärksten Region des EU-Landes unter keinen Umständen zulassen. Im Herbst 2014 hatte Madrid bereits ein Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien verhindert. Bei den Regionalwahlen im Herbst 2015 hatten die Separatisten aber erneut klar gewonnen und den Triumph als "Mandat zur Unabhängigkeit" interpretiert.
Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2016 (dpa).
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Pascual/Castán, Katalonien und Spanien: Bruch oder Verfassungsreform?,
DÖV 2016, 269
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