Berufung angekündigt
Der verurteilte Anwalt Javier Vilalta, der sich während des Verfahrens als bisexuell bezeichnet und eingeräumt hatte, er habe vor der Ehe "gleichgeschlechtliche Affären" gehabt, bezeichnete das Urteil laut der Zeitung "El Mundo" als "schrecklich". Seine Anwälte kündigten Berufung an.
Urteil als reaktionär kritisiert
Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen (FELGTB) kritisierte das Urteil als reaktionär. In einem "moralischen Prozess" sei ein "besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen" worden. FELGTB-Präsidentin Uge Sangil
erklärte: "Die sexuelle Orientierung einer Person wurde öffentlich auf die Anklagebank gesetzt." Das sei verfassungswidrig. Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, Mónica Oltra, kritisierte das Verfahren scharf: Es sei an der Zeit, dass "längst überholte gesetzliche Regeln, die gegen die von der Verfassung garantierten Grundrechte verstoßen, abgeschafft werden".
Richterin geht von "Betrug" aus
Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen. Die Richterin berief sich bei ihrem Urteil aber auf das Zivilgesetzbuch von 1889. Das sieht die Annullierung einer Ehe vor, wenn diese durch "Betrug" zustande kommt. Vilalta habe seine Homosexualität vorsätzlich verschwiegen, so die Richterin.
Nicht sexuelle Orientierung führte zu Scheidung
"Ich habe meine Frau nie betrogen. Ich war verliebt, als ich sie geheiratet habe", sagte der Verurteilte zu "El Mundo". "Meine Frau weiß, dass ich während der Ehe total heterosexuell war." Die Trennung war 2011 im gemeinsamen Einvernehmen erfolgt, die sexuelle Orientierung des Mannes spielte dabei keine Rolle. Nach der Scheidung seien er und seine Frau gute Freunde geblieben, erklärte Vilalta – auch nachdem er ihr 2016 einen männlichen Partner vorgestellt habe, den sie "sehr nett gefunden" habe.
Redaktion beck-aktuell, 21. Oktober 2020 (dpa).
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