Spanien: Gewaltloser Separatismus nicht mehr strafbar

In Spanien bleiben künftig Abspaltungsversuche - wie im Herbst 2017 in der Region Katalonien - künftig straffrei, wenn sie nicht von Gewalt begleitet werden. Diese Rechtsänderung hat das Oberste Gericht in Madrid nunmehr bestätigt, zugleich aber in ungewöhnlich harschem Ton davor gewarnt, dass die von der Linksregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez durchgesetzte Reform ein "regulatorisches Vakuum" hinterlasse.

Tatbestand des "Aufruhrs" wurde abgeschafft

Mit der im Dezember beschlossenen Reform des Strafgesetzbuches wurde der Tatbestand des "Aufruhrs" (Sedición) abgeschafft. Darauf standen bis zu 15 Jahren Haft. Der neue Tatbestand "schwerer öffentlicher Unruhen" (Desórdenes públicos agravados) wird mit maximal fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet. Dazu müssen aber nach Einschätzung der Richter gewaltsame oder einschüchternde Handlungen vorliegen.

Gesetzesänderung soll Katalonien-Konflikt entschärfen

Die Reform hatte die Regierung beschlossen, um den Katalonien-Konflikts zu beruhigen. Zudem wurde die Strafandrohung gegen den im Ausland lebenden Separatistenführer Carles Puigdemont von maximal 15 Jahren auf höchstens vier Jahre vermindert. Das Oberste Gericht lehnte am 13.02.2023 allerdings einen Antrag von Puigdemonts Ex-Vize Oriol Junqueras auf Strafmilderung ab. Wegen Ungehorsams und Veruntreuung im Zusammenhang mit dem Abspaltungsversuch 2017 darf Junqueras weiterhin bis 2031 kein öffentliches Amt bekleiden.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2023 (dpa).