Tatbestand des "Aufruhrs" wurde abgeschafft
Mit der im Dezember beschlossenen Reform des Strafgesetzbuches wurde der Tatbestand des "Aufruhrs" (Sedición) abgeschafft. Darauf standen bis zu 15 Jahren Haft. Der neue Tatbestand "schwerer öffentlicher Unruhen" (Desórdenes públicos agravados) wird mit maximal fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet. Dazu müssen aber nach Einschätzung der Richter gewaltsame oder einschüchternde Handlungen vorliegen.
Gesetzesänderung soll Katalonien-Konflikt entschärfen
Die Reform hatte die Regierung beschlossen, um den Katalonien-Konflikts zu beruhigen. Zudem wurde die Strafandrohung gegen den im Ausland lebenden Separatistenführer Carles Puigdemont von maximal 15 Jahren auf höchstens vier Jahre vermindert. Das Oberste Gericht lehnte am 13.02.2023 allerdings einen Antrag von Puigdemonts Ex-Vize Oriol Junqueras auf Strafmilderung ab. Wegen Ungehorsams und Veruntreuung im Zusammenhang mit dem Abspaltungsversuch 2017 darf Junqueras weiterhin bis 2031 kein öffentliches Amt bekleiden.