Spanisches Gericht untersagt Bestrafung der Super-League-Vereine

Das Landgericht Madrid untersagte heute dem Weltverband FIFA und der Europäischen Fußball-Union UEFA, die an der Gründung der Super League beteiligten Vereine und Personen zu bestrafen, wie die Fachzeitungen “AS“ und “Marca“ unter Berufung auf Justizsprecher berichteten. Das letzte Wort wird aber der Gerichtshof der Europäischen Union haben.

Gericht kritisiert missbräuchlichen Widerstand von FIFA und UEFA

Zudem untersagte das spanische Gericht alle Maßnahmen, die die Entwicklung des Vorhabens direkt oder indirekt behindern. FIFA und UEFA könnten ihren Widerstand nicht "mit dem Schutz der allgemeinen Interessen des europäischen Fußballs" rechtfertigen. Es entstehe der Eindruck, "dass es sich vielmehr um eine Handlung handelt, die alle Merkmale eines ungerechtfertigten Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung aufweist", zitierten Zeitungen aus dem Urteil. Das Gericht gab einem Einspruch der Agentur A22 Sports Management gegen eine frühere Entscheidung eines Madrider Handelsgerichts statt, das den internationalen Verbänden recht gegeben hatte. A22 mit Sitz in Madrid und dem Ex-RTL-Chef Bernd Reichart an der Spitze soll die Umsetzung der Super-League-Pläne vorantreiben.

EuGH entscheidet über Hauptverfahren

Vor knapp zwei Jahren hatten zwölf Top-Clubs, darunter auch sechs Premier-League-Vereine, mit der Veröffentlichung ihrer Super-League-Pläne für Aufsehen gesorgt. Nach massiven Protesten von anderen Clubs, Verbänden und Fans zogen sich neun der zwölf Vereine binnen Stunden zurück. Übrig blieben nur noch die spanischen Topclubs FC Barcelona und Real Madrid sowie der italienische Rekordmeister Juventus Turin, die weiter an den Plänen festhalten. Das Urteil des spanischen Landgerichts gilt allerdings nur bis zur Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, die in den nächsten Monaten erwartet wird.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2023 (dpa).