Es handele sich um Nachzahlungen und Geldstrafen im Zusammenhang mit Vergütungen für Berater und Spielervermittler in diesen Jahren, hieß es. Der Staatsgerichtshof wies damit einen Einspruch der Katalanen gegen ein Urteil des Zentralen Wirtschaftlichen Verwaltungsgerichts von 2020 zurück.
Der Verein teilte unterdessen mit, man werde eine erneute Berufung diesmal vor dem Obersten Gericht Spaniens einlegen. Barça äußerte sich "erstaunt", dass "der Staatsgerichtshof die jüngste Rechtsprechung des Obersten Gerichts zu diesem Thema nicht berücksichtigt hat, von der andere Fußballvereine in jüngsten Urteilen zur selben Problematik profitieren konnten", hieß es vom Club. Aus dem neuen Urteil ergebe sich vorerst keine Zahlungsverpflichtung.
Der traditionsreiche Club aus dem Nordosten Spaniens, bei dem unter anderem die deutschen Nationalspieler Marc-André ter Stegen und Ilkay Gündogan unter Vertrag stehen, hat nach jüngsten Angaben Schulden in Höhe von rund vier Milliarden Euro.