Begründung des Gerichts: Bier nur zum Essen getrunken
Der Mann brachte es demnach auf bis zu drei Liter pro Schicht. Zwischendurch sei er auch mit dem Firmenwagen unterwegs gewesen. Die Rechtsanwälte des Mannes argumentierten, ihr Mandat habe keine Anzeichen von Trunkenheit gezeigt, keinen Schaden verursacht und Alkohol auch nur während der Pausen getrunken. Die aber könnten nicht zur Arbeitszeit gezählt werden. Das Gericht sah das ähnlich, zumindest in zweiter Instanz, und betonte zudem, der Mann habe Bier nur zum Essen getrunken, was die Wirkung des Alkohols bekanntlich mindere. Und schließlich müsse berücksichtigt werden, dass es im Sommer in Murcia sehr heiß und der Durst deshalb groß sei, berichtete die Zeitung weiter über das Urteil vom März, das erst jetzt überregional bekannt wurde.