Spanien: Ausgangssperre 2020 verfassungswidrig

Das spanische Verfassungsgericht hat die zu Beginn der Corona-Pandemie von März bis Mai 2020 angeordnete ganztägige Ausgehsperre für verfassungswidrig erklärt. Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, berichteten spanische Medien unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtshof. Es könnte nun zu einer Welle von Schadensersatzklagen kommen.

Welle von Schadensersatzklagen befürchtet

Als Folge des Urteils könne es zu einer Welle von Schadensersatzklagen von Bürgern kommen, die ohne gesetzliche Grundlage gezwungen wurden, zu Hause zu bleiben, schrieb die Zeitung "La Vanguardia". Zudem könnten Bürger womöglich die Bußgelder zurückfordern, die ihnen damals bei Verstößen gegen die Ausgehsperre auferlegt wurden, schrieb die Zeitung weiter.

Rechtsgrundlage für Ausgehsperre war unzureichend

Die Polizei soll in dem besagten Zeitraum rund eine Million Bußgelder verhängt haben, von denen Medienberichten zufolge jedoch viele noch nicht bezahlt wurden. Auch einige Strafverfahren müssten eingestellt werden. Die Regierung hatte den Alarmzustand im März 2020 ausgerufen, das Parlament stimmte dem später zu. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts handelte es sich um eine unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgehsperre.

Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2021 (dpa).