Das spanische Verfassungsgericht hat die zu Beginn der Corona-Pandemie von März bis Mai 2020 angeordnete ganztägige Ausgehsperre für verfassungswidrig erklärt. Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, berichteten spanische Medien unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtshof. Es könnte nun zu einer Welle von Schadensersatzklagen kommen.
Welle von Schadensersatzklagen befürchtet
Als Folge des Urteils könne es zu einer Welle von Schadensersatzklagen von Bürgern kommen, die ohne gesetzliche Grundlage gezwungen wurden, zu Hause zu bleiben, schrieb die Zeitung "La Vanguardia". Zudem könnten Bürger womöglich die Bußgelder zurückfordern, die ihnen damals bei Verstößen gegen die Ausgehsperre auferlegt wurden, schrieb die Zeitung weiter.
Rechtsgrundlage für Ausgehsperre war unzureichend
Die Polizei soll in dem besagten Zeitraum rund eine Million Bußgelder verhängt haben, von denen Medienberichten zufolge jedoch viele noch nicht bezahlt wurden. Auch einige Strafverfahren müssten eingestellt werden. Die Regierung hatte den Alarmzustand im März 2020 ausgerufen, das Parlament stimmte dem später zu. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts handelte es sich um eine unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgehsperre.
Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Troya/Miller, Covid-19-Maßnahmen für Unternehmen in Spanien, IWRZ 2021, 15
Guckelberger, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote anlässlich der Corona-Pandemie, NVwZ 2020, 607
Aus dem Nachrichtenarchiv
Ausgangssperre in Hamburg bleibt vorerst, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.04.2021, becklink 2019392
"Gesundheitskrieg" gegen Corona: Ausgangssperre in Frankreich verhängt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2020, becklink 2015766