Koalition will Feststellung "epidemischer Lage" verlängern

Die rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Testkosten soll nach Plänen der großen Koalition über die bis Ende März bestehende Frist hinaus erhalten werden. Dazu werde derzeit ein Gesetzentwurf abgestimmt, um die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Darauf fußt die Möglichkeit zu direkten Verordnungen des Bundes, die bisher bis zum 31.03.2021 befristet sind.

Drei-Monats-Mechanismus im Gespräch

Finale Abstimmungen dazu liefen noch, sagte Spahn am 08.02.2021 in Berlin gegenüber der Presse. Nach einem bisherigen Entwurf vom 06.02.2021 ist ein Drei-Monats-Mechanismus im Gespräch: Beschließt der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung einer epidemischen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie als aufgehoben gelten. Der Bundestag hatte die Lage erstmals am 25.03.2020 festgestellt, im November 2020 dann ihren Fortbestand. Laut Infektionsschutzgesetz liegt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor, "wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht".

Impfziele gesetzlich verankern

Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, könnten außerdem "Impfziele" für die Corona-Impfungen gesetzlich verankert werden - etwa die "Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe" oder der "Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko". Damit will der Gesetzgeber den Rahmen für Entscheidungen zu Impf-Prioritäten verstärken.

Redaktion beck-aktuell, 9. Februar 2021 (dpa).