Wer glaubt, im Sozialrecht gäbe es nur Mandate, die über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abgerechnet werden können, liegt falsch. Diese Annahme ist selbst unter Juristinnen und Juristen verbreitet und dürfte einer der Gründe dafür sein, dass kaum Interesse besteht, sich mit Sozialrecht zu beschäftigen. Damit wird der Markt für Rechtsdienstleistungen im Sozialrecht völlig verkannt.
Es gibt in Deutschland vermutlich keinen Menschen, der nicht in irgendeiner Konstellation von sozialrechtlichen Fragen betroffen ist. Bereits am Tag der Geburt entscheiden sozialrechtliche Normen darüber, wer die Kosten der Geburt im Krankenhaus trägt oder die Hebamme bezahlt. Im SGB VIII ist der Anspruch auf einen Platz in der KITA geregelt. Sozialrecht entscheidet, in welchen Versicherungszweigen Versicherungspflicht besteht, oder eben auch nicht. Insofern sind sämtliche Arbeitgebende und Arbeitnehmende sowie Selbstständige betroffen. Streitigkeiten über die Höhe der zu zahlenden Beiträge schließen sich gegebenenfalls an.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe nur kleiner Teil
Gedanklich werden bei Juristinnen und Juristen eher die sozialrechtlichen Leistungsansprüche präsent sein: Dazu zählen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld (künftig: Neue Grundsicherung), Rente, Pflegegeld sowie die Absicherung bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Impfschäden oder Opferentschädigung. Hinzu kommen Fragen zur Schwerbehinderung, Eingliederungshilfe und sozialen Teilhabe oder der Teilhabe am Arbeitsleben. In höherem Alter drehen sich die Fragen in der Beratung um die Versorgung im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim und wie diese finanziert werden soll. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung ist hier sogar von einem wachsenden Markt auszugehen.
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht kennen nicht nur die einzelnen Leistungsansprüche, sondern auch die Systematik der ineinandergreifenden Regelungen und die Auswirkungen von Entscheidungen. Sie können einschätzen, wann welche Anträge bei wem zu stellen sind. Ein Faktor: Behörden werden nicht selbst tätig, sodass auch bei den Unternehmen und Dienstleistern, die die Leistungen tatsächlich erbringen, nicht unerheblicher Beratungsbedarf besteht.
Aus dieser Aufzählung sollte erkennbar geworden sein, dass tatsächlich nur ein kleiner Anteil der anfallenden Mandate über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abzurechnen ist.
Immer weniger Fachanwälte für Sozialrecht
Gleichwohl sind laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen der Fachanwältinnen und Fachanwälte im Sozialrecht in den letzten Jahren stetig gesunken. Bei vielen Sozialrechtlerinnen und Sozialrechtlern gehen deutlich mehr Anfragen ein, als sie bearbeiten können. Woran liegt das? Zum einen wohl daran, dass das Sozialrecht im Rahmen der Ausbildung trotz seines erheblichen Einflusses auf das alltägliche Leben kaum eine Rolle spielt. Es fällt deshalb vermutlich oft schwer, einen Zugang zur Materie zu finden.
Zum anderen ist sehr deutlich, dass die im Sozialrecht zu erzielenden Einkommen im Vergleich zu allen anderen Fachanwaltschaften nicht mithalten können. Abgerechnet wird auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nicht nach dem Streitwert, sondern nach Betragsrahmengebühren.
Behörden und Kostenstellen höhlen Gebühren aus
Einerseits ermöglichen diese festen Gebühren bei kleineren Streitigkeiten eine Betätigung im Vorverfahren und in der ersten Instanz, ohne dass der Streitwert eine Rolle spielt. Hier dürfte eine Parallele zu Fällen mit kleineren Streitwerten im Zivilrecht zu ziehen sein. Problematisch wird dies aber dann, wenn Umfang oder Schwierigkeit bei kleinen Fällen weit über dem durchschnittlichen Maß liegen.
Hier soll eigentlich § 14 RVG Abhilfe schaffen. Das in der Norm dem abrechnenden Rechtsanwalt zugewiesene Ermessen wird allerdings häufig durch die befassten Behörden, Kostenbeamtinnen und Sachbearbeitenden bei Rechtsschutzversicherungen beschnitten. Sie bemessen die Gebühr oft anhand von Kriterien, die in keinem Zusammenhang mit der Qualität und dem tatsächlichen Aufwand stehen. Dieser ergibt sich beispielsweise durch die Kommunikation mit den Mandantinnen und Mandanten, die Schriftsatzlänge oder die Termindauer. Dadurch wird das Ermessen, das eigentlich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusteht, im ohnehin engen gesetzlichen Rahmen völlig ausgehöhlt.
Natürlich ist es in gewissem Umfang nachvollziehbar, wenn Sozialleistungsträger mit klammen Kassen argumentieren. Das Verständnis endet aber an dem Punkt, an dem die Sozialleistungsträger verschiedene Tätigkeiten (rechtswidrig) aufrechnen und selbst geringste Überschreitungen der Schwellengebühr mit seitenlangen Begründungen zurückweisen, die jedwede Ausführung zum ausgeübten Ermessen obsolet erscheinen lässt.
Inflation frisst Gebührenanhebung
Der Gesetzgeber hat die Betragsrahmengebühren im RVG zuletzt zum Juli 2025 um 9% angehoben. Die tatsächliche Inflation von 16% seit der Gebührenanhebung im Jahr 2021 lässt jedoch den Eindruck entstehen, dass kein Interesse daran besteht, Versicherten den Zugang zum Recht im Bereich des Sozialrechts zu gewährleisten. Bei streitwertabhängigen Mandaten findet ein Ausgleich der Inflation regelmäßig darüber statt, dass sich die Streitwerte entsprechend der Inflation mit nach oben anpassen. Dies ist bei den gesetzlich bestimmten Betragsrahmen nicht möglich.
Unter den aktuell bestehenden Umständen schwindet natürlich die Motivation, sich neu mit diesem Rechtsgebiet zu befassen, wenn sich im Vergleich zu anderen Fachgebieten kein angemessener Verdienst erzielen lässt. In diesem Rahmen wäre auch eine Diskussion in der Anwaltschaft darüber erstrebenswert, welcher Betrag einen auskömmlichen beziehungsweise angemessenen Verdienst darstellt. Aber: Welches Rechtsgebiet sollte dabei als Maßstab dienen?
Zugang zum Recht nicht (mehr) gewährleistet
Mandantinnen und Mandanten haben es aufgrund der aktuellen Bedingungen schwer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu finden, der oder die ihre Angelegenheiten im Sozialrecht bearbeitet. Glücklich kann sich schätzen, wer sich eine Honorarvereinbarung leisten kann. Selbst diese Personen müssen jedoch oft bei mehreren Kanzleien anfragen, ob Kapazitäten bestehen. Dies berichten Anfragende mittlerweile regelmäßig. Besonders schwer haben es diejenigen, die einen Beratungshilfeschein in den Händen halten und dringend anwaltliche Hilfe benötigen. Viele Kanzleien übernehmen solche Mandate gar nicht mehr. Zudem soll es zwischenzeitlich Landkreise geben, in denen nur noch ein oder zwei Kanzleien überhaupt sozialrechtliche Mandate bearbeiten.
Dieser eklatante Mangel an Kapazitäten für sozialrechtliche Beratung und Vertretung wirkt sich auf den Zugang zum Recht aus. Es hat aber auch Konsequenzen auf den Zustand unserer Demokratie, wenn vermeintlich einige Gruppen mehr sozialrechtliche Leistungen erhalten als andere, weil es an Menschen mit Expertise fehlt, die den Behörden widersprechen, Entscheidungen der Gerichte erklären und Politik anhand vorhandener Normen des Grundgesetzes und der Sozialgesetzbücher einordnen.
Interessanterweise fällt inzwischen selbst der Justiz auf, dass die Rolle der Vermittlerin oder des Vermittlers für die Erklärung der Rechtsprechung fehlt. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts wies erst im Februar im Jahrespressegespräch auf das Problem hin: Diese Entwicklung beruhe auch auf dem alarmierenden Rückgang der Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht in den letzten Jahren. Insbesondere im Grundsicherungs- und Sozialhilferecht werde es für die Betroffenen immer schwerer, anwaltliche Hilfe zu finden und dies nicht nur für die Vertretung in Gerichtsverfahren, sondern auch für die Beratung in sozialrechtlichen Fragen.
Dabei hat Dr. Christine Fuchsloch allerdings nicht adressiert, wer den Mangel beheben soll(te). Solange sich die Wertschätzung der anwaltlichen Tätigkeit innerhalb der Justiz nicht auch bei den Kostenabrechnungen zeigt und die Justiz den Gesetzgeber nicht zu einer RVG-Reform anmahnt, wird eine baldige Behebung des Mangels wohl nicht zu erwarten sein.
Kann KI das Sozialrecht retten?
Aus den genannten Gründen ist es im Sozialrecht allerdings geradezu fahrlässig, bei den Überlegungen zur Vergütung stehen zu bleiben. Es ist wichtig, weitere Lösungsansätze zumindest gedanklich durchzuspielen.
KI bietet beispielsweise grundsätzlich die Möglichkeit, Effizienz in die Mandatsbearbeitung zu bringen, beginnend bei der Mandatsaufnahme und der Entwicklung von neuen Produkten. Die Effizienzsteigerung durch KI könnte in Fällen mit geringen Streitwerten dazu führen, dass die Abrechnung nach RVG nicht mehr ganz so schlecht erscheint. Allerdings handelt es sich gerade beim Sozialrecht um eines der Rechtsgebiete, in denen das menschliche Denken und Einfühlungsvermögen eine wichtige Rolle spielt. Die Erfassung des Sachverhalts, die Vernetzung der Themen und die kreative Gestaltung der Schriftsätze sowie die sich stetig weiterentwickelnden Normen machen den Menschen zumindest noch für eine Weile unersetzlich.
Wer längere Zeit im Sozialrecht tätig ist, weiß außerdem, dass die Bearbeitung der Mandate sinnstiftend und befriedigend ist. Natürlich geht es auch im Sozialrecht wie überall um monetäre Leistungen, aber es spielt immer auch die Frage nach der Ausgestaltung des Sozialstaats eine Rolle. Hieran mitzuwirken, bereitet Freude. Dies bereits im Jurastudium und an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zu vermitteln, ist wichtig.
Rechtsanwältin Bettina Maurer ist Fachanwältin für Sozialrecht in Mannheim. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem im Rentenrecht, Sozialversicherungsrecht und Schwerbehindertenrecht.


