Menschen in der
Erwerbsminderung sollen danach künftig länger, nämlich sechs Monate Zeit haben, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Derweil sollen sie bei einem
Scheitern ihren Status als Erwerbsminderungsrentner nicht verlieren, berichtet
der parlamentarische Pressdienst. Außerdem sei der Eingliederungszuschuss
verlängert worden, den Arbeitgeber beantragen können, wenn sie arbeitslose
Bewerber einstellen. Ebenfalls nachträglich geändert worden sei eine
Verrechnung der Kosten für Lebensmittel und Strom mit den Regelsätzen für
Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften.
Die von der Regierung geplanten Anpassungen (BT-Drs.
20/8344) gehen unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit
verbundenen Änderungen im SGB II werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher
übertragen, unter anderem auf das SGB XII, in dem die Sozialhilfe geregelt ist.
Der Entwurf sieht außerdem etwa Verbesserungen bei der Entschädigung von
Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht vor.
Die Kritik von AfD-Fraktion und Linksfraktion an dem fortbestehenden Unterschied beim Schonvermögen für Bürgergeldbezieher und für Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, wiesen die Koalitionsfraktionen laut Pressedienst mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Sozialgesetzbücher II und XII zurück. Außerdem sei das Schonvermögen im SGB XII in den vergangenen Jahren deutlich angehoben worden, so die Koalitionsfraktionen.