Sozialausschuss billigt Update für Sozialgesetzbücher

Der Sozialausschuss im Bundestag hat am Mittwoch dem Regierungsentwurf zur Anpassung verschiedener Sozialgesetzbücher und weiterer Gesetze unter Änderungen zugestimmt. Die Änderungen beinhalten unter anderem Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen. 

Menschen in der Erwerbsminderung sollen danach künftig länger, nämlich sechs Monate Zeit haben, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Derweil sollen sie bei einem Scheitern ihren Status als Erwerbsminderungsrentner nicht verlieren, berichtet der parlamentarische Pressdienst. Außerdem sei der Eingliederungszuschuss verlängert worden, den Arbeitgeber beantragen können, wenn sie arbeitslose Bewerber einstellen. Ebenfalls nachträglich geändert worden sei eine Verrechnung der Kosten für Lebensmittel und Strom mit den Regelsätzen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften.

Die von der Regierung geplanten Anpassungen (BT-Drs. 20/8344) gehen unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im SGB II werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, unter anderem auf das SGB XII, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Der Entwurf sieht außerdem etwa Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht vor.

Die Kritik von AfD-Fraktion und Linksfraktion an dem fortbestehenden Unterschied beim Schonvermögen für Bürgergeldbezieher und für Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, wiesen die Koalitionsfraktionen laut Pressedienst mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Sozialgesetzbücher II und XII zurück. Außerdem sei das Schonvermögen im SGB XII in den vergangenen Jahren deutlich angehoben worden, so die Koalitionsfraktionen. 

Redaktion beck-aktuell, hs, 8. November 2023.