Sondersitzung des Bundesrates für neues Infektionsschutzgesetz

In einer Sondersitzung am kommenden Mittwoch, den 18.11.2020 ab 15 Uhr stimmt der Bundesrat voraussichtlich über Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab, die unter anderem die Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen der Länder präzisieren. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können. Voraussetzung für die Zusammenkunft ist, dass der Bundestag zuvor ebenfalls für den Entwurf stimmt.

Drei Verfassungsorgane an einem Tag

Dieser Bundestagsbeschluss soll nach jetzigem Planungsstand unmittelbar danach vom Bundesrat abgestimmt, dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Grundlage für die Sondersitzung des Bundesrates ist die Bitte der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen. § 15 der Geschäftsordnung des Bundesrates regelt diesen Eilfall. Schon dem Ersten Bevölkerungsschutzgesetz hatte der Bundesrat am 27.03.2020 in einer Sondersitzung zugestimmt. Die Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolgte am 15.05.2020 ebenfalls fristverkürzt - nur einen Tag nach dem Bundestag.

Parallele Entwürfe in beiden Häusern

Auch das aktuelle Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich nur wenige Tage dauern: Es begann am 06.11.2020 mit der 1. Lesung der Fraktionsinitiative im Bundestag und zeitgleich im Bundesrat mit der Beratung zum Regierungsentwurf im so genannten 1. Durchgang. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat, die Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen der Länder im bundesweiten Infektionsschutzgesetz zu konkretisieren: Statt der bisherigen Generalklausel schlug er einen Katalog mit bewährten Maßnahmen vor, die in den letzten Monaten von den Ländern durch Rechtsverordnung erlassen worden sind.

Redaktion beck-aktuell, 12. November 2020.