Söder prüft Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer-Anpassung

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Anpassung der Erbschaftsteuer. Das sagte er in einem Interview mit der "Bild" (Donnerstag). Die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht. Es sei fatal, dass "gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern."

Söder für Regionalisierung der Erbschaftsteuer

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Söder sagte, seine Regierung sei für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. "Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen", sagte der CSU-Chef.

BVerfG hatte Anpassung der Immobilienwerte gefordert

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben wegen größerer Vermögenswerte ab dem 01.01.2023 höhere Kosten zukommen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt.

FDP-Generalsekretär kritisiert Söders Aussagen als polemisch und irreführend

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hat Söder für seine Äußerungen kritisiert. "Markus Söders Aussagen sind polemisch und irreführend. Es gibt keine Erhöhung der Erbschaftsteuer durch den Bundesfinanzminister", sagte Djir-Sarai am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Verfassungsgericht verlange aber, dass ein realistischer Wert bei Erbschaften angelegt werde. Dass es diese Anpassung bei der Immobilienbewertung geben müsse, "geht paradoxerweise auf den ehemaligen Bundesminister Horst Seehofer von derselben CSU zurück, die jetzt lautstark dagegen protestiert", sagte der FDP-Mann. Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) habe sich aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise offen dafür gezeigt, die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erhöhen. "Solch eine Initiative muss aber von den Ländern kommen, weil die Erbschaft- und Schenkungssteuer ausschließlich in die Länderkassen fließt", sagte Djir-Sarai.

Bayern ist im Bundesrat mit seiner Kritik isoliert

Bayern ist mit seiner Kritik an der Novelle der Erbschaftssteuer unter den Bundesländern isoliert. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten 15 Länder gegen den Antrag des Freistaats, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nur Bayern selbst stimmte mit Ja, wie aus einem internen Abstimmungsprotokoll des Finanzausschusses der Länderkammer vom 06.12.2022 hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. In dem Antrag hatte Bayern für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Freibeträgen "innerhalb der engeren Familie" bei selbst genutztem Wohneigentum geworben.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2022 (dpa).