Sloweniens Verfassungsgericht legalisiert die Ehe für alle

Das Verfassungsgericht des EU-Landes Slowenien hat gleichgeschlechtliche Paare bei Eheschließungen und Adoptionen den Hetero-Paaren gleichgestellt. Die bisher geltenden Bestimmungen seien mit dem Diskriminierungsverbot der Verfassung nicht vereinbar, stellten die Richter in zwei Urteilen fest, über die sie die Öffentlichkeit am Freitag erstmals informierten. Die Urteile waren bereits am 16.06.2022 ergangen, hieß es in der Mitteilung weiter. 

Gesetze sind innerhalb von sechs Monaten anzupassen

Dem Parlament gab das Verfassungsgericht sechs Monate Zeit, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Bis dahin seien allerdings bereits die nunmehr ergangenen Urteile umzusetzen. Das heißt, dass in Slowenien gleichgeschlechtliche Paare ab sofort heiraten und – unter den auch für andere geltenden Bedingungen – Kinder adoptieren können. Das Verfassungsgericht hatte aufgrund der Verfassungsbeschwerden zweier gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Diese waren zuvor vor Gerichten mit ihrem Antrag auf Eheschließung beziehungsweise auf Aufnahme in die Liste der Kandidaten für eine gemeinsame Adoption gescheitert.

Zuvor gab es nur die eingetragene Lebenspartnerschaft

In Slowenien gab es für gleichgeschlechtliche Paare bislang nur die eingetragene Lebenspartnerschaft. Gemeinsame Adoptionen waren für diese Paare bisher überhaupt nicht möglich. Die Organisation Legebitra, die sich für die Rechte von Menschen nicht-heterosexueller Orientierung einsetzt, bezeichnete die Urteile als Durchbruch in einem 25 Jahre langen Kampf. "Wir danken allen, die dazu beitrugen, für ihre Zeit, Energie, Expertise und Ausdauer", hieß es in einer Stellungnahme, die Legebitra auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2022 (dpa).