Gesetze sind innerhalb von sechs Monaten anzupassen
Dem Parlament gab das Verfassungsgericht sechs Monate Zeit, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Bis dahin seien allerdings bereits die nunmehr ergangenen Urteile umzusetzen. Das heißt, dass in Slowenien gleichgeschlechtliche Paare ab sofort heiraten und – unter den auch für andere geltenden Bedingungen – Kinder adoptieren können. Das Verfassungsgericht hatte aufgrund der Verfassungsbeschwerden zweier gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Diese waren zuvor vor Gerichten mit ihrem Antrag auf Eheschließung beziehungsweise auf Aufnahme in die Liste der Kandidaten für eine gemeinsame Adoption gescheitert.
Zuvor gab es nur die eingetragene Lebenspartnerschaft
In Slowenien gab es für gleichgeschlechtliche Paare bislang nur die eingetragene Lebenspartnerschaft. Gemeinsame Adoptionen waren für diese Paare bisher überhaupt nicht möglich. Die Organisation Legebitra, die sich für die Rechte von Menschen nicht-heterosexueller Orientierung einsetzt, bezeichnete die Urteile als Durchbruch in einem 25 Jahre langen Kampf. "Wir danken allen, die dazu beitrugen, für ihre Zeit, Energie, Expertise und Ausdauer", hieß es in einer Stellungnahme, die Legebitra auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.