Slowakei: Wähler dürfen Regierung nicht per Referendum stürzen

Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik hat einen Versuch der Opposition untersagt, die amtierende Regierung durch eine Volksabstimmung zu stürzen. Mehr als 400.000 Wähler hatten im Sommer eine entsprechende Petition der Oppositionspartei Richtung-Sozialdemokratie (Smer-SD) unterschrieben. Das entspricht etwa 10% aller Wahlberechtigten. Das Verfassungsgericht entschied jedoch, dass ein solches Referendum im Widerspruch zur Verfassung steht.

Volksabstimmung zu Verfassungsänderung möglich

Erlaubt bleibt jedoch die Ausweichmöglichkeit, durch eine Volksabstimmung eine Änderung der Verfassung herbeizuführen. Damit könnte die Opposition zumindest für die Zukunft eine Möglichkeit schaffen, dass eine Wählermehrheit per Referendum vorzeitige Neuwahlen erzwingt. Mehrere Oppositionspolitiker kritisierten die Entscheidung des Verfassungsgerichts, weil den Wählerinnen und Wähelrn damit die Möglichkeit genommen werde, eine unfähige Regierung abzusetzen.

Konservativ-populistische Koalition nicht mehr populär

Die unpopulär gewordene konservativ-populistische Drei-Parteien-Koalition hat nach dem Regierungsaustritt einer liberalen Partei ihre Parlamentsmehrheit verloren. Sie konnte zuletzt aber bei für sie wichtigen Abstimmungen auf die Unterstützung parteiloser Abgeordneter zählen, die im Fall vorgezogener Neuwahlen den Verlust ihrer Parlamentssitze befürchten.

Rückhalt nur noch bei 15% der Wähler

In jüngsten Umfragen kamen alle drei Regierungsparteien zusammen nur mehr auf eine Zustimmung von rund 15%. Ministerpräsident Eduard Heger lehnt einen Rücktritt und Neuwahlen jedoch ab, weil aus seiner Sicht dadurch Extremisten und die "Mafia" an die Macht kämen. Die Bezeichnung "Mafia" verwenden Politiker der größten Regierungspartei Gewöhnliche Leute und Unabhängige Persönlichkeiten Olano für die bis 2020 regierenden Sozialdemokraten, denen sie Korruption vorwerfen.

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2022 (dpa).