Bewerber bei der Bundeswehr werden künftig vom Militärgeheimdienst MAD durchleuchtet, um Dschihadisten und andere Extremisten von der Truppe fernzuhalten. Eine entsprechende Verschärfung der bisherigen Regelung verabschiedete der Bundestag am 15.12.2016. Bislang mussten die Rekruten lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und sich zum Grundgesetz bekennen. Für die Überprüfung von jährlich rund 20.000 angehenden Soldaten werden beim Militärischen Abschirmdienst 90 zusätzliche Stellen geschaffen.
Bereits 20 Islamisten enttarnt
Der MAD hat bereits 20 Islamisten in der Bundeswehr enttarnt. Darüber hinaus werden Medienberichten zufolge derzeit etwa 60 Verdachtsfälle verfolgt. Die Gesetzesänderung soll aber nicht nur eine militärische Ausbildung von Islamisten verhindern – die Reform richtet sich auch gegen Rechts- und Linksextremisten.
Bislang kein Sicherheitscheck bei Kontakt mit Kriegswaffen
Bisher werden Soldaten erst während ihrer Dienstzeit überprüft, und das auch nur dann, wenn sie in sogenannte sicherheitsempfindliche Bereiche versetzt werden – also beispielsweise Geheimakten einsehen können. Bei Soldaten, die mit Kriegswaffen zu tun haben, gibt es bislang keinen systematischen Sicherheitscheck.
Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10009) der Bundesregierung und die Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses mit Änderungen (BT-Drs. 18/10542) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Siems, Der Umgang mit Extremismus im Öffentlichen Dienst, DÖV 2014, 338
Aus dem Nachrichtenarchiv
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