Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Sauerstofftherapie
Die Kosten einer sogenannten hyperbaren Sauerstofftherapie (Einatmen reinen Sauerstoffs unter erhöhtem Umgebungsdruck) müsse der Unfallversicherungsträger allerdings nicht erstatten, betont das SG Münster. Denn die Wirksamkeit der Sauerstofftherapie sei nicht hinreichend nachgewiesen. Die Klage eines Warendorfer Landwirts auf Erstattung entsprechender Therapiekosten in Höhe von rund 2.600 Euro wies das Gericht ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.