SG Münster: Landwirt bei Aufstellen einer Wühlmausfalle unfallversichert

Ein Landwirt ist beim Aufstellen einer Wühlmausfalle (hier: Wühlmaus-Selbstschussgerät) gesetzlich unfallversichert. Löst sich bei dieser Tätigkeit ein Schuss aus der Falle und erleidet der Landwirt dadurch ein Knalltrauma, kann er grundsätzlich Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden (Gerichtsbescheid vom 05.04.2018, Az.: S 3 U 11/16).

Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Sauerstofftherapie

Die Kosten einer sogenannten hyperbaren Sauerstofftherapie (Einatmen reinen Sauerstoffs unter erhöhtem Umgebungsdruck) müsse der Unfallversicherungsträger allerdings nicht erstatten, betont das SG Münster. Denn die Wirksamkeit der Sauerstofftherapie sei nicht hinreichend nachgewiesen. Die Klage eines Warendorfer Landwirts auf Erstattung entsprechender Therapiekosten in Höhe von rund 2.600 Euro wies das Gericht ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

SG Münster, Entscheidung vom 05.04.2018 - S 3 U 11/16

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2018.

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