SG Karlsruhe: Keine Anerkennung isolierten Tinnitus als Unfallfolge

Ein Tinnitus ist nicht als Folge eines Arbeitsunfalls anzuerkennen, wenn keine anderen unfallbedingten Störungen am Innenohr nachgewiesen sind. Dies stellt das Sozialgericht Karlsruhe mit Urteil vom 29.06.2018 klar (Az.: S 1 U 4293/16, nicht rechtskräftig, BeckRS 2018, 19180).

Schwindel nach Prellung des Hinterkopfes

Der Kläger war während seiner Tätigkeit als Gießereiarbeiter auf einer Treppe ausgerutscht und gestürzt, wobei er sich den Kopf und die rechte Schulter anstieß. Nach medizinischer Sachaufklärung erkannte der beklagte Unfallversicherungsträger das Ereignis als Arbeitsunfall und als dessen Folge unter anderem einen vorübergehenden Drehschwindel und vorübergehende Kopfschmerzen nach folgenlos verheilter Prellung des Hinterkopfes, der Halswirbelsäule und der rechten Schulter an. Der Kläger begehrt die Feststellung eines Tinnitusleidens als weitere Folge des Arbeitsunfalls. Dies lehnte der Beklagte ab. Die Ohrgeräusche des Klägers seien nicht mit Wahrscheinlichkeit ursächlich auf das Arbeitsunfallereignis zurückzuführen.

Unfallerstschaden nicht nachgewiesen

Mit seiner Klage begehrte der Kläger ohne Erfolg die Anerkennung seiner Ohrgeräusche als weitere Unfallfolge. Das SG Karlsruhe entschied nach Einholung von Gutachten auf chirurgischem und HNO-ärztlichem Fachgebiet, dass gegen die Wahrscheinlich eines ursächlichen Zusammenhangs des Tinnitus mit dem Unfallereignis schon der fehlende Nachweis eines entsprechenden Unfallerstschadens spreche. Denn Ohrgeräusche habe der Kläger erstmals rund fünf Wochen später gegenüber den behandelnden Ärzten angegeben.

Unfallbedingter Störungen des Innenohrs nicht nachgewiesen

Außerdem fehle es am Nachweis unfallbedingter Störungen des Innenohrs wie Hörminderung oder Schwindel. Nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gebe es den unfallbedingten isolierten Tinnitus nicht, was auch der HNO-Sachverständige bestätigt habe. Dieser habe einen altersentsprechenden Hörbefund bestätigt und eine unfallbedingte Schädigung der Gleichgewichtsorgane verneint. Auch die vom Kläger angegebenen unterschiedlichen Frequenzen des Ohrgeräusches ließen einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall nicht wahrscheinlich werden, so das SG Karlsruhe abschließend.

SG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2018 - S 1 U 4293/16

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2018.

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