SG Hannover: Kasse muss Barthaar-Entfernung bei Transsexueller bezahlen

Wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer Kosmetikerin entfernen lässt, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen. Das geht aus einem am 28.01.2019 veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Hannover hervor. Die Kasse hatte die Kostenübernahme abgelehnt und geltend gemacht, dass die Klägerin einen Vertragsarzt in Anspruch nehmen müsse. Zugrunde lag das Verfahren einer im Jahr 1972 als Mann geborenen Frau aus Hannover, der 2015 von einem Arzt Transsexualität bescheinigt worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: S 86 KR 384/18).

Verfahren der Kosmetikerin brachte besseres Ergebnis

Starker Bartwuchs habe der Klägerin in der Bewältigung der neuen Rolle Schwierigkeiten bereitet, teilte das Gericht mit. Eine Nadelepilations-Behandlung durch einen Hautarzt habe zu einem deutlich verschlechterten entzündlichen Hautbild geführt. Dagegen habe das Entfernen der Barthaare bei einer Elektrologistin – also einer Kosmetikerin mit entsprechender Ausbildung – keine entzündlichen Hautreaktionen mit sich gebracht.

SG Hannover verurteilt Krankenkasse zu Kostenübernahme

Das SG Hannover folgte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach transsexuelle Versicherte Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks haben. Der Hautarzt hatte der Frau den ausgeprägten Bartwuchs im Gesicht bescheinigt.

SG Hannover - S 86 KR 384/18

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2019 (dpa).

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