Das Sozialgericht Dresden leidet derzeit unter einer deutlichen Zunahme der Klageeingänge. Wie das SG mitteilte, handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Vergütung von stationären Aufenthalten der bei den Krankenkassen gesetzlich versicherten Patienten.
Aufstockung des Personals erforderlich
"Die Anzahl dieser Verfahren hat inzwischen eine derart besorgniserregende Höhe erreicht, dass die zeitnahe Abarbeitung der Klagen im Krankenversicherungsrecht ohne eine deutliche Aufstockung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals nicht mehr gewährleistet werden kann", betonte der Vizepräsident des Gerichts, Hans von Egidy.
Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2020.
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