Stürzt eine Arbeitnehmerin während eines Grillabends innerhalb einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette, handelt es sich um einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.02.2018 hervor (Az.: S 18 U 211/15).
Bruch des linken Sprunggelenks
Im zugrundeliegenden Fall verunfallte eine Industriekauffrau aus Hagen als Teilnehmerin eines Workshops ihres Arbeitgebers zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Abteilungen in einem sauerländischen Hotel. Während eines Grillabends mit offenem Ende und freiem Essen und Trinken knickte die Mitarbeiterin auf dem Weg zur Toilette alkoholisiert gegen Mitternacht um und zog sich einen Bruch des linken Sprunggelenks zu. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM in Dortmund lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ab, weil sich die Mitarbeiterin zum Unfallzeitpunkt nicht bei einer versicherten Tätigkeit befunden habe.
Angemessene Teilnahme trotz Alkoholisierung noch möglich
Die hiergegen von der Klägerin bei dem SG Dortmund erhobene Klage hatte Erfolg. Das SG stellte nach Vernehmung mehrerer Zeugen fest, dass das Umknicken der Klägerin mit Bruch des linken Sprunggelenks ein Arbeitsunfall gewesen sei. Die Klägerin habe sich zum Unfallzeitpunkt auf einem versicherten Weg zur Toilette im Rahmen einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung befunden. Der Grillabend sei von den Vorgesetzten der Klägerin nicht beendet worden, auch wenn zum Unfallzeitpunkt keine Anwesenheitspflicht mehr gegolten habe. Die Alkoholisierung der Klägerin habe dem Ziel der Veranstaltung nicht entgegengestanden, denn sie sei noch zu einer angemessenen Teilnahme an dem geselligen Beisammensein in der Lage gewesen.
SG Dortmund, Urteil vom 01.02.2018 - S 18 U 211/15
Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2018.
Aus dem Nachrichtenarchiv
BSG, Unfallversicherungsschutz auch während Abteilungs-Weihnachtsfeier ohne Betriebsleitung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.07.2016, becklink 2003765
BSG, Unfallversicherungsschutz nur während angeordneter Weihnachtsfeier, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.06.2014, becklink 1033228
SG Frankfurt am Main, Auch zu später Stunde im kleinen Kreis ist ein Sturz bei einer Weihnachtsfeier ein Arbeitsunfall, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.04.2006, becklink 177906