Jobcenter soll Schülercomputer für Hausaufgaben bezahlen
Der zwölfjährige Kläger, der die 6. Klasse eines Gymnasiums besucht, beantragte beim zuständigen Jobcenter die Übernahme der Kosten für einen internetfähigen Computer nebst Tastatur und Monitor. Er trug vor, den PC für seine Hausaufgaben zu benötigen. Bisher habe er immer in ein Internet-Café gehen müssen. Er habe in der Zeitung gelesen, dass Jobcenter 350 Euro für einen Schüler-Computer zahlten. Die Schule bescheinigte ihm schriftlich, dass ein Computer für Zuhause dringend erforderlich sei.
Jobcenter sieht Schule in der Pflicht
Das Jobcenter lehnte den Antrag auf Kostenübernahme für den Computer ab. Es sei gar nicht zuständig. Vielmehr sei es Pflicht der Schule, Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.
Schule des Klägers beabsichtigt "Kreidefreiheit"
In der mündlichen Verhandlung erklärten die beigeladenen Vertreter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dass das Gymnasium bereits mit 78 Computern einschließlich Notebooks und mit 20 digitalen Tafeln, sogenannten Whiteboards, ausgestattet sei. Erklärtes Ziel des Gymnasiums sei die kreidefreie Schule. Wie die Geräte vor Ort verwendet würden, falle in die Organisationsverantwortung der Schule. Der als Zeuge gehörte Schuldirektor erklärte, dass heutzutage Referate und Präsentationen von den Schülern in der Regel am Computer erstellt würden, auch wenn dies nicht Pflicht sei. Er betonte, dass ihm digitale Bildung sehr wichtig sei.
Schuldirektor: Schüler erhält schulischen Computerarbeitsplatz
Kein Kind werde benachteiligt, weil es zu Hause keinen Computer habe. Auf Nachfrage des Gerichts räumte er ein, dass dem Kläger ein Computerarbeitsplatz im Rahmen der schulischen Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung gestellt werden könne. Dort könnten Schüler jeden Nachmittag bis 16.00 Uhr unter Aufsicht Hausarbeiten erledigen. In der Nähe der Schule gebe es zudem eine öffentliche Bibliothek, die über Computerarbeitsplätze verfüge.
Klage für erledigt erklärt
Daraufhin erklärten die Mutter des selbst nicht anwesenden Klägers sowie sein Rechtsanwalt die Klage für erledigt. Durch die Zusage des Schuldirektors sei sichergestellt, dass der Kläger seine Hausaufgaben nicht mehr im Internet-Café machen müsse.