Im Jahr 2024 wurden 16.354 Fälle von Straftaten des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder und 1.191 Fälle von Straftaten des sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen registriert, heißt es in dem Report. Die Zahlen seien zwar gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben, lägen aber dennoch über dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre, teilte das BKA bei der Vorstellung am Donnerstag mit. Die Anzahl der Opfer in diesen Fällen sei leicht gesunken, die der Tatverdächtigen dagegen gestiegen.
Weiter hoch sei der Anteil der Minderjährigen, Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) und jungen Erwachsenen (21 bis 24 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen. Im Zusammenhang mit jungenpornografischen Inhalten würden Kinder und Jugendliche fast die Hälfte der Tatverdächtigen ausmachen, so das BKA. Häufig seien sie sogenannte "Selbstfilmende". Auch würden Kinder und Jugendliche kinder- und jugendpornografische Inhalte oft unbedacht an andere Personen in ihrem Alter weiterleiten.
Besonders für eine Fallgruppe verzeichnet das Lagebild einen starken Anstieg. Die Anzahl der Fälle der Herstellung, Verbreitung, des Erwerb und Besitzes jugendpornografischer Inhalte habe nach einem stetigen Anstieg in den letzten Jahren nun einen neuen Höchstwert erreicht. 9.601 Fälle bedeuteten ein Plus von 8,5% im Vergleich zum Vorjahr. Seit 2020 hätten sich die Fallzahlen in diesem Segment sogar verdreifacht. Bei kinderpornografischen Inhalten seien die Fallzahlen mit 42.854 zwar noch einmal deutlich höher als im jugendpornografischen Bereich, im Vergleich zum Vorjahr zeige sich aber zumindest ein Rückgang.
Tatort Internet
Neben den sogenannten "Hands-On-Straftaten", die mit und durch Körperkontakt begangen werden, finde eine große Anzahl der Straftaten online statt, berichtet das BKA weiter. Das Internet biete für Täterinnen und Täter zahlreiche Tatgelegenheiten beispielsweise zum "Cybergrooming", bei dem Täterinnen und Täter im Internet Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen, mit dem Ziel, ihr Vertrauen zu gewinnen, sie zu manipulieren und sexuelle Handlungen anzubahnen. Auch "Sextortion", die Erpressung mit pornografischen Aufnahmen des Opfers, sei weit verbreitet.
Um die Straftaten aus dem Internet aufzuklären, erhalte das BKA als Zentralstelle täglich hunderte Verdachtsmeldungen des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) auf kinder- und jugendpornografische Inhalte aus dem Netz, die sich im Jahr 2024 schließlich auf 205.728 Meldungen summierten. Rund die Hälfte seien auch nach deutschem Strafrecht zu ahnden. Mitarbeitende des BKA sichteten diese Hinweise mit dem Ziel, Anknüpfungspunkte für Ermittlungsverfahren zu finden und diese Informationen weiterzugeben. In einigen Fällen von sexuellem Missbrauch ermittele das BKA selbst oder unterstütze die Polizeidienststellen der Länder bei ihren Ermittlungen.
Bessere Technik, mehr Personal und die Speicherung von IP-Adressen
Man dürfe sich mit diesen Zahlen nicht abfinden, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Lageberichts. Die Sicherheitsbehörden müssten technisch so ausgestattet werden, dass sie Täter im Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen können. Dafür, kündigte Dobrindt an, werde die Speicherung von IP-Adressen als zentrales Werkezeug eingeführt, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen.
BKA-Präsident Holger Münch ergänzte, neben der technischen Aufrüstung werde auch weiter Personal eingestellt, um Täter und Täterinnen schneller und besser identifizieren zu können. Ein Schwerpunkt des BKA liege auf der Zerschlagung von kriminellen Strukturen, die kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreiteten. Dabei gehe das BKA bereits jetzt mit den Polizeien der Länder regelmäßig gegen Anbieter von Plattformen im sogenannten Darknet vor.