Serbien ermöglicht lebenslange Haft ohne vorzeitige Entlassungschance

In Serbien haben Richter künftig die Möglichkeit, im Fall von Mordtaten an Kindern, schwangeren Frauen oder hilflosen Menschen lebenslange Haftstrafen ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung zu verhängen. Das Parlament in Belgrad billigte am 21.05.2019 eine diesbezügliche Novelle des Strafgesetzes. Bisher betrug die Höchststrafe für schwere Verbrechen 40 Jahre Gefängnis.

Vater ermordeten Mädchens initiierte Petition

Die Gesetzesnovelle war von der Regierung des rechts-nationalen Präsidenten Aleksandar Vucic eingebracht worden. Zuvor hatte der Vater eines ermordeten Mädchens eine entsprechende Petition mit 160.000 Unterschriften vorgelegt.

Verstoß gegen EMRK?

Das Strafmaß "lebenslang" ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung ist in Europa höchst umstritten. Ungarn hatte es bereits 1999 unter dem damals zum ersten Mal regierenden Ministerpräsidenten Viktor Orban eingeführt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil 2014 die diesbezügliche ungarische Rechtsprechung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bezeichnet.

Kritik kommt von Menschenrechtskommissarin des Europarates

Im Vorfeld der Abstimmung im Belgrader Parlament hatte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, die serbische Gesetzesnovelle kritisiert. "Damit eine lebenslange Strafe im Einklang mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, muss (...) es eine Aussicht auf Entlassung des Verurteilten und auf eine Überprüfung des Urteils geben", hatte sie vor zwei Wochen an die serbische Justizministerin Nela Kuburovic geschrieben.

Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2019 (dpa).