Separatistenchef Puigdemont darf doch bei Europawahl kandidieren

Der seit 18 Monaten in Brüssel im Exil lebende katalanische Ex-Regionalpräsident und Separatistenführer Carles Puigdemont darf doch bei der Europawahl ins Rennen gehen. Das entschied am 06.05.2019 eine Richterin am Madrider Verwaltungsgericht, wie ein Sprecher auf Anfrage bestätigte. Sie kippte damit eine Entscheidung der spanischen Wahlbehörde, die eine Kandidatur Puigdemonts auf Antrag der konservativen Volkspartei PP und der liberalen Ciudadanos untersagt hatte.

Immunität für Puigdemont bei Wahl zu Europaabgeordneten

Puigdemont will bei der Europawahl am 26.05.2019 als Spitzenkandidat des separatistischen Bündnisses JuntsxCat/LLiures per Europa (Gemeinsam für Katalonien/Freie für Europa) ins Rennen gehen. Der 56-Jährige hatte im März 2019 angekündigt, er wolle bei einem Einzug ins Europäische Parlament wieder nach Katalonien zurückkehren. Als Europaabgeordneter würde er in der gesamten EU und somit auch in Spanien parlamentarische Immunität genießen, sagte er.

Spanischer Haftbefehl gegen Puigdemont noch gültig

Im Zuge des nach spanischem Recht illegalen Trennungsreferendums vom Herbst 2017 und eines Unabhängigkeitsbeschlusses hatte die spanische Justiz einen Haftbefehl gegen Puigdemont ausgestellt, der noch gültig ist. Die Entscheidung des Madrider Verwaltungsgerichts gilt auch für die separatistischen Politiker Clara Ponsati und Antoni Comin, die ebenfalls im Exil sind und bei der Europawahl kandidieren wollen.

Mitstreitern Puigdemonts drohen langjährige Haftstrafen

Für eine Zulassung einer Kandidatur Puigdemonts hatte sich am 05.05.2019 bereits das spanische Oberste Gericht ausgesprochen. Man sei aber nicht zuständig, teilten die fünf Richter mit, die den Fall wieder an das Madrider Verwaltungsgericht zurückgaben. Zwölf ehemalige Mitstreiter Puigdemonts müssen sich seit Februar 2019 wegen der Unabhängigkeitsbestrebungen vor dem Obersten Gericht in Madrid verantworten. Der Gruppe um den früheren Vize-Regionalpräsidenten Oriol Junqueras wird unter anderem Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung zur Last gelegt. Den Angeklagten drohen Haftstrafen von bis zu 25 Jahren. Die Urteile werden nicht vor Juli 2019 erwartet.

Redaktion beck-aktuell, 6. Mai 2019 (dpa).

Mehr zum Thema