Flüchtling scheiterte in erster Instanz
Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlich dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen. Die Richter des LG Würzburg kamen jedoch Anfang März 2017 zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht hat und deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden kann (BeckRS 2017, 103822). Der Syrer hätte nun Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg einlegen können.
Rückzug auch finanziell begründet
Anas M.s Rückzug hat auch finanzielle Gründe. Über die Prozesskostenhilfe hat der Flüchtling lediglich die Kosten des
Gerichts und die seines Anwalts ersetzt bekommen. Die Kosten der Gegenseite aber muss er selbst tragen. Jun zufolge dürften sie bei etwa 1.700 bis 2.000 Euro liegen. "Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe", sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge sind bislang etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf die Bezahlung verzichtet.
Facebook verzichtet auf Erstattung von Anwaltskosten
Am 27.03.2017 erklärte Facebook allerdings, dass der Flüchtling auch die Kosten des Konzerns nicht tragen muss. "Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn M. Kosten aufzuerlegen und wird dies selbstverständlich auch nicht tun", sagte ein Facebook-Sprecher dazu laut Mitteilung. Man werde dementsprechend die Anwaltskosten vor Gericht nicht geltend machen.