Selenskyj will Korruption für Kriegsdauer mit Verrat gleichsetzen

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj möchte den Tatbestand der Korruption für die Dauer des Kriegs mit Landesverrat gleichsetzen lassen. In einem am Sonntag veröffentlichten Interview sagte Selenskyj, er wolle dem Parlament einen solchen Gesetzesvorschlag vorlegen.

"Ob der Gesetzesgeber diesen Vorschlag unterstützen wird, weiß ich nicht – aber ich werde es auf jeden Fall vorschlagen", sagte er. Selenskyj zeigte sich überzeugt, dass eine solche rechtliche Gleichstellung für die Dauer des russischen Angriffskriegs gegen sein Land hilfreich sein könnte.

Eine erfolgreiche Bekämpfung von Korruption und Schattenwirtschaft läge auch in der Hand der Bürger und Unternehmen, mahnte er. "Wir müssen ehrlich sein, wir müssen Steuern zahlen", sagte er im Gespräch mit der Journalistin Natalija Mossejtschuk.

Die ukrainische Gesetzgebung sieht für Korruption bisher Strafen von Geldstrafen bis zu vier Jahren Haft vor. In besonders schweren Fällen können es bis zu zwölf Jahre sein. Landesverrat hingegen wird mit 15 Jahren bis lebenslang bestraft.

Voraussetzung für einen möglichen EU-Beitritt

Eine Verbesserung der Korruptionsbekämpfung ist ein wichtiger Teil der Voraussetzungen der Europäischen Kommission für einen möglichen EU-Beitritt der Ukraine. Auch fordert die EU, dass Standards im Kampf gegen Geldwäsche eingehalten werden und ein Gesetz gegen den übermäßigen Einfluss von Oligarchen umgesetzt wird.

Angesprochen auf die Durchführung der nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im kommenden Jahr sagte Selenskyj, dass er diese gerne abhalten würde. Dafür seien jedoch Gesetzesänderungen, Gelder ausländischer Partner und internationale Wahlbeobachter – auch unmittelbar an vorderster Front – erforderlich.

Nach Einschätzung vieler Experten können aus verfassungsrechtlichen Gründen während des Kriegs keine Wahlen durchgeführt werden. So dürfen beispielsweise wegen des Kriegsrechts eine Reihe grundlegender Menschenrechte – so wie die Rede- und Versammlungsfreiheit – eingeschränkt werden, was einer demokratischen Wahl widerspräche.

Redaktion beck-aktuell, 28. August 2023 (dpa).