"Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" als Einbürgerungsvoraussetzung
Ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen werden solle die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung, schreibt das Ministerium. Damit solle unter anderem die Mehrehe bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen werden. Außerdem solle künftig die Frist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahren verlängert und die gesicherte Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers als Einbürgerungsvoraussetzungen ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen werden. Dies habe Seehofer mit seinen Amtskollegen bereits im Rahmen der Innenministerkonferenz einvernehmlich beschlossen. Laut dpa will das Innenministerium Im Frühherbst einen Entwurf vorlegen.