Justizministerium hat grundsätzliche Bedenken an Seehofers erstem Entwurf
So gibt es im SPD-geführten Bundesjustizministerium wohl grundsätzliche Bedenken gegen den ersten Entwurf, den Seehofer vorgelegt hat. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, verhinderte das Justizministerium vor einigen Tagen, dass der Referentenentwurf in seiner aktuellen Fassung zur Stellungnahme an Länder und Verbände weitergeleitet wird.
Für Innenpolitik zuständiges Mitglied der Unionsfraktion fordert Aufgabe der Blockadehaltung
Der für Innenpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, forderte vom Ministerium von Katarina Barley (SPD), sich nicht gegen eine zügige Beratung zu sperren. Es seien in den vergangenen drei Jahren große Anstrengungen unternommen worden, um die Dauer der Asylverfahren zu senken und damit für die Antragsteller rasch Klarheit zu schaffen. "Durch einen gewaltigen Personalaufwuchs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist es uns gelungen, die große Zahl der Altverfahren abzubauen und die durchschnittliche Dauer eines neuen Verfahrens auf inzwischen drei Monate zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund darf es nicht sein, dass es durch sehr lange Gerichtsverfahren am Ende zu einer Verfestigung des Aufenthaltsstatus kommt."
BVerwG soll künftig Grundsatzfragen zu Asylverfahren klären dürfen
Seehofers Entwurf sieht nach Angaben aus Regierungskreisen vor, dass Grundsatzfragen zu Asylverfahren künftig durch das Bundesverwaltungsgericht allgemeingültig geklärt werden können. Das ist bislang nicht erlaubt – und führt dazu, dass die Oberverwaltungsgerichte immer wieder über die gleichen Fragen entscheiden müssen. Denn das BVerwG ist in Asylrechtsverfahren bislang auf eine Prüfung von Rechtsfragen beschränkt.
Unterschiedliche Bewertung gleicher Sachverhalte soll verhindert werden
Die geplante Erweiterung der Revisionsmöglichkeit soll auch verhindern, dass Verwaltungsgerichte in verschiedenen Bundesländern den gleichen Sachverhalt unterschiedlich bewerten. Das passiert zurzeit häufig – obwohl zur Beurteilung der Lage im Herkunftsland des Asylbewerbers die gleichen Erkenntnisse vorliegen – etwa vom Auswärtigen Amt und vom UN-Flüchtlingshilfswerk. Besonders wenn es darum geht, ob ein Asylbewerber, der schon in einem anderen EU-Staat registriert worden ist, nach den sogenannten Dublin-Regeln in dieses Land zurückgeschickt wird, urteilen die Verwaltungsrichter bislang höchst unterschiedlich. Während einige Richter Familien mit Kindern nicht zurück nach Bulgarien schicken, sehen andere darin kein Problem.
2018 rund 133.000 Klagen gegen BAMF
Nicht nur Asylbewerber, deren Antrag auf Schutz in Deutschland abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht. Auch Ausländer, denen das BAMF nur einen "subsidiären Schutzstatus" zuerkannt hat, klagen häufig. Denn für Flüchtlinge mit diesem Status ist es schwieriger, Familienangehörige nachzuholen. 2018 hatten nach Angaben der Bundesregierung 133.251 Asylbewerber gegen das BAMF geklagt. Die meisten von ihnen stammten aus Syrien, dem Irak und aus Afghanistan.