Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lässt offen, ob seine Landesregierung gegen den Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wird. Der Sachverhalt müsse juristisch sorgfältig geprüft werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am 03.07.2017 in Berlin. "Das wird eine Zeit dauern. Deswegen kann ich Ihnen beim besten Willen nicht sagen, ob der Freistaat Bayern klagt." Er sagte aber auch: "Ich werbe für wechselseitigen Respekt sowohl für Ehen zwischen Mann und Frau, aber auch wenn gleichgeschlechtliche Paare Verantwortung übernehmen."
Vizepräsident des Bundestags: Klage könnte rasch Klarheit schaffen
Der Vizepräsident des Bundestags Johannes Singhammer (CSU) rät der bayerischen Staatsregierung zu einer Klage gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Dies könne rasch Klarheit schaffen, ob die Neudefinition des Ehebegriffs verfassungswidrig ist, sagte er der "Welt" (Ausgabe vom 03.07.2017). Klageberechtigt sind die Bundesregierung, ein Viertel der Bundestagsabgeordneten sowie eine Landesregierung.
Verfassungsrechtler uneins über Notwendigkeit einer GG-Änderung
Der Bundestag hatte am 30.06.2017 mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Staats- und Verfassungsrechtler sind uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.
Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beck/Tometten, Ehe für alle, DÖV 2016, 581
Erbarth, Öffnung der Ehe für alle?, NZFam 2016, 536
Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2015, 3557
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundestag stimmt Ehe für alle zu, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.06.2017, becklink 2007123
Unionsabgeordnete prüfen Normenkontrollantrag gegen Homosexuellen-Ehe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.06.2017, becklink 2007105
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