Schweizer Verfahren gegen Boris Becker zu Ende

Tennislegende Boris Becker wird in der Schweiz nicht mehr wegen Rückzahlung eines Darlehens belangt. Nachdem ein Gericht die Klage seines einstigen Geschäftspartners Hans-Dieter Cleven bereits in zweiter Instanz abgewiesen hatte, verzichtet dieser nun auf weitere rechtliche Schritte in der Schweiz, wie sein Anwalt Oliver Habke am 14.01.2019 mitteilte. Cleven habe seine Forderungen aber in dem laufenden Insolvenzverfahren in Großbritannien geltend gemacht.

Rückzahlung von zehn Millionen Franken verlangt

Cleven hatte Becker 2015 auf Rückzahlung von zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro) verklagt. Cleven habe aber nicht nachgewiesen, dass er Darlehen an Becker gekündigt hatte, hielten die Gerichte 2017 und in der Berufung im November 2018 fest. Unstrittig war laut Urteil, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hatte. Der Umfang belief sich nach diesen Angaben Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken (rund 36 Millionen Euro).

Redaktion beck-aktuell, 14. Januar 2019 (dpa).

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