Wie spiegel.de berichtet, mussten sich die Mitarbeiter des Schweizer Unternehmens Jean Singer et Cie vor jeder Toilettenpause ausstempeln. Die für die Arbeitnehmerrechte der Eidgenossen zuständige Behörde verlangte von dem Hersteller von Zifferblättern die Anerkennung der Toilettenpausen als Arbeitszeit. Der Streit landete vor Gericht, das dem Unternehmen Recht gab. Das Kantonsgericht sah in dem Gang zum Klo eine Arbeitszeitunterbrechung.
Laut Gericht stehen zwar allen Arbeitnehmern Pausen zu, diese sind aber unbezahlt, die Mitarbeitenden müssen also ausstempeln. Den Gang zur Toilette wertete das Gericht ebenfalls als Pause. Der Grund, aus dem man die Arbeit unterbreche, sei irrelevant. Das Problem ist der Gesetzestext: Dieser definiere den Begriff "Pause" nicht eindeutig, so das Gericht.
Diese Regelung verstoße auch nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da das Ausstempeln selbst keinen Rückschluss auf den Grund für die Pause zulasse. Das Gericht räumte aber ein, dass die Stempelpflicht für Frauen mit Monatsblutung diskriminierend sein könnte, weil sie physiologisch bedingt länger oder häufiger auf die Toilette gehen müssten. Hier muss das Unternehmen Maßnahmen zur Reduzierung der Ungleichheit ergreifen.