Schweizer Bank Julius Bär muss DDR-Vermögen zurückzahlen

Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen zurückzahlen. Das entschied das Schweizer Bundesgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit, wie die Bank am 25.09.2020 mitteilte. Es geht um Vermögen und Zinsen von insgesamt 150 Millionen Franken (knapp 140 Millionen Euro). Die Bank teilte mit, sie habe dafür 2019 bereits eine Rückstellung gemacht.

Geld stammte von Außenhandelsgesellschaft

Das Geld stammte nach Angaben der Bank von einer Außenhandelsgesellschaft der DDR und war zwischen 1990 und 1992 auf Konten der Gesellschaft bei der Schweizer Bank Cantrade gelandet, die Julius Bär 2005 übernommen hatte. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt, die sich unter anderem um Gelder kümmert, die Mitglieder des SED-Regimes nach der Wende beiseite geschafft hatten.

Bank will Zahlungen von Verkäuferin zurückfordern

Die problematischen Zahlungen seien bei der Übernahme der Bank bekannt gewesen, teilte Julius Bär mit. Sie werde sie deshalb von der Verkäuferin zurückfordern. Das war seinerzeit die Großbank UBS. Die BvS hat zum 01.01.2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt. Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort. Die Treuhandanstalt war zum treuhänderischen Verwalter des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen bestimmt worden.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2020 (dpa).