Schweiz verweigert Edelmarke Louboutin Markenschutz für rote Sohlen

Der Edelschuhhersteller Louboutin kann sich sein Erkennungszeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgericht wies am 24.02.2017 eine Beschwerde des französischen Designers gegen einen früheren Bescheid ab. Auch andere Schuhhersteller böten hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an, hielten die Richter fest.

Kein Markenzeichen, sondern dekoratives Element

Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekoratives Element wahr, nicht als Markenzeichen. Ob die Richter Frauen gefragt hatten, die mehrere Hundert Euro für Louboutin-Schuhe hingelegt hatten, blieb offen. In einigen Ländern sind die roten Sohlen geschützt. Deshalb hat Louboutin billigere Imitatoren verklagt. Diese wiederum protestierten, dieser Streit ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort steht ein Urteil noch aus.

Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2017 (dpa).