Cum-Ex-Whistleblower: Strafverfahren in der Schweiz eingestellt

In Deutschland gefeiert, in der Schweiz verfolgt: Der Stuttgarter Anwalt und Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith stand wieder in Zürich vor Gericht - allerdings dieses Mal mit überraschendem Ausgang.

Der Schweizer Prozess gegen den als Cum-Ex-Whistleblower gefeierten Stuttgarter Anwalt Seith ist überraschend bereits beendet. Das Obergericht in Zürich hat das Verfahren unter anderem wegen Wirtschaftsspionage eingestellt. Der zuerst ermittelnde Staatsanwalt sei nicht unvoreingenommen gewesen, sagte der Richter.

Seith hatte mit seinen Recherchen die Cum-Ex-Ermittlungen um Milliardenbetrug gegen den deutschen Staat und andere Länder vor gut zehn Jahren ins Rollen gebracht. Er hatte die Vorgänge für einen Mandanten, der geschädigt worden war, mit internen Schweizer Bankdokumenten nachgewiesen und die Schweizer Behörden auf die illegalen Machenschaften hingewiesen.

Die Schweizer Ankläger ermittelten aber nicht gegen die Bank J. Safra Sarasin, die in Deutschland wegen der betrügerischen Geschäfte schon zu Schadenersatz verurteilt worden ist, sondern gegen Seith und forderten eine mehrjährige Haftstrafe. Sie warfen ihm vor, er habe durch die Übermittlung der Schweizer Dokumente an deutsche Gerichte einen wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben und andere zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet. Mit Seith waren zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank, ebenfalls Deutsche, angeklagt.

Das Bezirksgericht Zürich hatte Seith 2019 zunächst von allen schweren Vorwürfen freigesprochen, aber der Fall ging in die Berufung und danach durch mehrere Instanzen.

Redaktion beck-aktuell, zav, 12. Dezember 2024 (dpa).