Mögliche Auslieferung an die USA noch nicht vom Tisch
Der Gründer der Enthüllungsplattform sitzt derzeit in Großbritannien in Haft. Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Diese Option ist nun ausgeschlossen. Eine mögliche Auslieferung an die USA ist aber noch nicht vom Tisch, weil die US-Justiz einen Auslieferungsantrag gestellt hat, der von den Briten zugelassen wurde. Die Verhandlung zu dem Auslieferungsgesuch beginnt am 25.02.2020.
Schwedische Justiz ermittelte gegen Assange wegen Vergewaltigung
Assange war in Schweden vorgeworfen worden, im August 2010 eine Frau vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind mittlerweile verjährt. Die schwedischen Ermittlungen waren 2017 schon einmal eingestellt worden, weil es nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Die Schuldfrage konnte damals nicht geklärt werden. Im Mai 2019 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen aber wiederaufgenommen und Haftbefehl beantragt, was das zuständige Gericht in Uppsala aber im Juni ablehnte. Die Strafverfolgung hatte darauf verzichtet, gegen die Ablehnung des Haftbefehls in Berufung zu gehen.
Bei Whistle-Blowing-Verurteilung in USA drohen dem Wikileaks-Gründer 175 Jahre Haft
Der Wikileaks-Gründer hatte sich jahrelang in der Botschaft von Ecuador in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Washington will Assange wegen des Vorwurfs vor Gericht stellen, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten drohen ihm 175 Jahre Haft.